Freistellung / Teilung Freistelllung möglich ?
Frage : wir haben 250 arbeiter in der firma, hiernach ist ja ein br - mitglied freizustellen. Muß das erfolgen oder kann dies nur sein ? wir haben vermutlich das problem das dies unser ag nicht mitmacht von der ganzen freistellung... wenn es eine muß - bestimmung ist, auf was kann ich mich auser dem § im BetrvG beziehen ?
zweite frage : unser vorsitender kann sich nicht freistellen lassen, wäre es auch möglich das anstatt sich einer allein ganz sich freistellen läßt das hier 2 sich die freistellung teilen ? also z.b. 2 br - mitglieder je 2 tage ( wären ja gesamt nur 4 tage ) ...
mit der bitte um antwort danke
Community-Antworten (4)
07.12.2006 um 09:36 Uhr
@danielruss, diese Freistellung ist kein "muss", aber dringendst anzuraten! Sie steht euch auch gesetzlich zu! § 38 BetrVG
Ihr könnt die Freistellung aber auch aufteilen. § 38 Rd. 12 BetrVG Fitting
07.12.2006 um 09:46 Uhr
Und was ist wenn sich mein AG quer stellt ? Normalerweise kann er sich doch nicht wehren wenn der BR dies beschließt oder ? ( es seitdem er ruft die einigungsstelle an )
07.12.2006 um 10:01 Uhr
@danielruss, er kann sich schon wehren! Ist der AG der Meinung, dass die Freistellung "sachlich ungerechtfertigt" (§ 38 Rd. 107 BetrVG Fitting) ist, kann er binnen 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen. Übrigens, ihr braucht keine Beschlussfassung über eine Freistellung..... Die steht euch zu!
07.12.2006 um 10:12 Uhr
Hallo, danielruss, Heini hatte schon mal am 5.12.06 zur gleichen Thematik den Ablauf beschrieben: "Arbeitgeber zur Betriebsratsitzung einladen. Der Tagesordnungspunkt mit dem AG sollte lauten: "Beratung über die gem.: § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder". Nachdem mit dem Arbeitgeber beraten wurde und der AG die Sitzung verlassen hat, sollte der BR den Beschluß über die freizustellenden BR Mitgl fassen. Das Ergebnis des Beschlusses über die Freistellung dem AG schriftlich mitteilen".
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