Frage : wir haben 250 arbeiter in der firma, hiernach ist ja ein br - mitglied freizustellen. Muß das erfolgen oder kann dies nur sein ? wir haben vermutlich das problem das dies unser ag nicht mitmacht von der ganzen freistellung... wenn es eine muß - bestimmung ist, auf was kann ich mich auser dem § im BetrvG beziehen ?

zweite frage : unser vorsitender kann sich nicht freistellen lassen, wäre es auch möglich das anstatt sich einer allein ganz sich freistellen läßt das hier 2 sich die freistellung teilen ? also z.b. 2 br - mitglieder je 2 tage ( wären ja gesamt nur 4 tage ) ...

mit der bitte um antwort
danke