Hallo zusammen,
ich habe eine Frage die mir echt unter den Fingernägeln brennt. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen....
Ist es möglich, das sich ein Vorsitzender GBR der gleichzeitig der Stellvertreter örtlichen BR´s ist, teilweise oder ganz freistellen lässt??
Für den GBR ist mir soweit klar .....geht es nicht und wenn dann nur nach §37 BetrVG. Aber was wäre, wenn er sich als Stellvertreter des BR´s freistellen lässt (nach §38), darf er den dann noch die Geschäftstätigkeiten des GBRs führen?

Lieben Dank für Eure Hilfe