Erstellt am 26.10.2006 um 08:33 Uhr von viktor
Im Prinzip nach § 38 BetrVG, weil es da heißt "... sind mindestens freizustellen...." Das Gesetz läßt es also durchaus zu. Es kommt auf die betrieblichen Sonderheiten an und das man sich mit dem AG einigen muss.
Erstellt am 26.10.2006 um 10:03 Uhr von paula
man muss sich mit dem AG einigen. siehe § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG
Erstellt am 26.10.2006 um 10:58 Uhr von betriebsratten
ÄÄhh...was heisst der Betriebsratsvorsitzende??
Der BETRIEBSRAT muss es wollen und beschliessen
Unterschrift: Ein armer BRV dessen Gremium auf sowas achtet :-))
Erstellt am 26.10.2006 um 12:03 Uhr von paula
@betriebsratten
selbst schuld.... einfach schlecht erzogen :-)