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Zusätzliche Freistellung möglich, obwohl zu wenig MA

W
willi
Jan 2018 bearbeitet

Mein Betriebsratsvorsitzender will eine weitere Person dauerhaft freistellen lassen. Obwol die Belegschaftsstärke laut § 38 BetrVG dies nicht zu läßt. Kann mir jemand schreiben nach welchem Gesetz das gehen soll?

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Community-Antworten (4)

V
viktor

26.10.2006 um 10:33 Uhr

Im Prinzip nach § 38 BetrVG, weil es da heißt "... sind mindestens freizustellen...." Das Gesetz läßt es also durchaus zu. Es kommt auf die betrieblichen Sonderheiten an und das man sich mit dem AG einigen muss.

P
paula

26.10.2006 um 12:03 Uhr

man muss sich mit dem AG einigen. siehe § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG

B
betriebsratten

26.10.2006 um 12:58 Uhr

ÄÄhh...was heisst der Betriebsratsvorsitzende??

Der BETRIEBSRAT muss es wollen und beschliessen

Unterschrift: Ein armer BRV dessen Gremium auf sowas achtet :-))

P
paula

26.10.2006 um 14:03 Uhr

@betriebsratten

selbst schuld.... einfach schlecht erzogen :-)

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