Erstellt am 27.02.2020 um 06:19 Uhr von BRHamburg
Meinst du eine Freistellung von der Nachtschicht oder eine 100% Freistellung um nur BR Tätigkeiten zu machen? Das dürfte bei unter 200 Mitarbeitern schwierig werden. Aber man kann mit dem AG drüber reden.
Erstellt am 27.02.2020 um 07:50 Uhr von Kratzbürste
Er muss halt konsequent vom § 37 Abs. 2 BetrVG Gebrauch machen.
Erstellt am 27.02.2020 um 08:00 Uhr von nicoline
KimKim
Der AG muss dich so früh von der Nachtschicht freistellen, dass du bis zum Beginn der Sitzung eine 11stündige Ruhezeit hattest. Auch, wenn euch nach Paragr. 38 BetrVG keine Freistellung zusteht, kannst du dich nach Paragr. 37 Abs. 2 BetrVG jederzeit für erforderliche Betriebsratsarbeit von der Arbeit freistellen. Das kann z.B. während der Nachtschicht sein. Zur Vorbereitung der Sitzung und Teilnahme an diversen Terminen wirst du ja aber wahrscheinlich auch auf "Tageskontakte" angewiesen sein. Mach dir mal Gedanken, wie deine BR Arbeit am sinnvollsten organisiert werden kann und besprich das dann (netterweise und aus Gründen der vertrauensvollen Zusammenarbeit) mit dem AG, damit dieser besser planen kann. Sollte dieser uneinsichtig sein, musst du Stärke beweisen und es trotzdem umsetzen. Das Recht ist auf deiner Seite.
Erstellt am 27.02.2020 um 08:10 Uhr von nicoline
PS: ich sehe gerade, dass du Dienstags immer frei hast und an deinem freien Tag die Sitzung statt findet. Betriebsratsarbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, also muss bei dir irgend etwas umorganisiert werden. Mach dir Gedanken.......
Erstellt am 27.02.2020 um 14:47 Uhr von Catweazle
nicoline, Betriebe mit Schichtarbeit haben jetzt aber ein unlösbares Problem.
Erstellt am 27.02.2020 um 19:09 Uhr von Kimkim
@BR Hamburg
Ich meine eine Freistellung an dem Tag an wir die Sitzung abhalten. D.h. also Dienstags, da ich nur Nachtdienst habe.
Erstellt am 27.02.2020 um 19:11 Uhr von nicoline
Erstellt am 27.02.2020 um 19:13 Uhr von nicoline
KimKim, wovon soll man dich freistellen, wenn du dienstags sowieso immer frei hast? Oder verstehe ich dich verkehrt?
Erstellt am 27.02.2020 um 19:25 Uhr von Kimkim
@Kratzbürste
"Er muss halt konsequent vom § 37 Abs. 2 BetrVG Gebrauch machen."
Kann ich auch machen, da ich aber alleine bin wird das zu Schwierigkeiten im Betriebsablauf kommen und würde dieser Arbeit nicht wirklich nachkommen können. Die Direktion beharrt aber auch darauf das ich nach §37 Abs. 2 BetrVG arbeite.
@nicoline
Ich hatte bisher noch nicht das persönliche Gespräch mit der Direktion, da ich seit kurzem BRV bin und nur nachts arbeite. Soll aber demnächst ein Gespräch stattfinden. Sie hatte bemängelt bzw. ihr ist lt. Zeiterfassung aufgefallen, das ich nach meinem Feierabend BR-Arbeit leiste und sich so einige Stunden aufgebaut haben, und sie mir schrieb ich solle doch bitte meine BR-Arbeit während der Nachtschicht machen. Wenn ich dies mache, so wird der Betriebsablauf gestört und kein Mensch könnte während dieser Zeit Rechnungen bezahlen, rein oder raus da Haustüre zu oder sonstige Dienstleistungen erwarten. Oder wird etwa erwartet das ich ständig meine BR- Arbeit unterbreche und beides gleichzeitig mache??
Ihr geht es nur darum das ich keine Stunden aufbaue.
Im Prinzip sehe ich die Sache aktuell so das ich im Prinzip nur ein Tag frei habe, ich an meinem freien Tag zur Sitzung komme die zeitlich nicht befristet ist was manchmal lange sehr dauert, und ich irgendwie das Gefühl habe benachteiligt zu sein, gegenüber anderen.
Erstellt am 27.02.2020 um 19:30 Uhr von Kimkim
@nocoline
"KimKim, wovon soll man dich freistellen, wenn du dienstags sowieso immer frei hast? Oder verstehe ich dich verkehrt?"
Also ich benötige den Montag immer frei zwecks Ruhezeiten. Dienstag ist BR-Sitzung. an den restlichen Tagen arbeite ich. Im Grunde genommen denke ich müsste ich zumindest für den Dienstag freigestellt werden da eben BR-Sitzung ist. D.h. vorbereiten, nacharbeiten, belesen, etc...zusätzlich kommt auch GBR-Abreit.
Erstellt am 28.02.2020 um 15:19 Uhr von Catweazle
Für Betriebsratsarbeit, die betriebsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegt, gibt es den Freizeitausgleich.
Erstellt am 28.02.2020 um 15:23 Uhr von Catweazle
nicoline, im Schichtbetrieb ist es die Regel, dass einzelne BRM außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an Sitzungen teilnehmen.
Erstellt am 28.02.2020 um 23:58 Uhr von nicoline
Catweazle
sorry, ich verstehe nicht, was du mir damit sagen möchtest. Erklär dich doch mal etwas verständlicher.
Erstellt am 07.03.2020 um 08:29 Uhr von Kimkim
Es ist einfach die Tatsache das ich im Prinzip nur einen Tag frei habe. An den Sitzungen muss ich immer teilnehmen da ich seit kurzem BRV bin. Ich habe da auch nicht regelmäßig den Ausgleich, der ist sporadisch innerhalb eines Monats..sofern möglich, andererseits sobald dies nicht ausgeglichen wird, wird das ausbezahlt. Ich würde es viel lieber bevorzugen frei zu haben.
Erstellt am 07.03.2020 um 08:51 Uhr von Dummerhund
Warum dann nicht in Zukunft die BR Sitzung auf Mittwochs verlegen ?
Erstellt am 08.03.2020 um 16:34 Uhr von nicoline
Kimkim
also ganz ehrlich, wie ich schon angedeutet habe, musst du dich mal organisieren und deinem AG eine Lösung präsentieren, wie das in Zukunft laufen soll (§ 37 Abs. 2 BetrVG) . Verleg den Sitzungstermin oder teile dem AG mit, dass du zukünftig am Wochentag X / an den Wochentagen X u.Y Betriebsratsarbeit verrichtest. Es ist Aufgabe des AG, dafür zu sorgen, dass du diese Arbeit erledigen kannst und notfalls muss ER sehen, wie dein Ausfall in der Nachtschicht kompensiert wird, DAS IST NICHT DEINE AUFGABE!