Erstellt am 04.12.2006 um 09:56 Uhr von Bergmann
@ Betriebsratten ,
wer hat die Mehrarbeit (ist es doch,oder?) angeordnet ? Ist der MA informiert worden und dementsprechend aufgefordert worden das ArbZG einzuhalten ?
Erstellt am 04.12.2006 um 11:40 Uhr von SusiSorglos
@Betriebsratten,
der BR. ist vor jeder Änderung des Dienstplanes zu unterrichten! "Mitbestimmungsrecht"! Hat der BR. der Änderung zugestimmt?
Erstellt am 04.12.2006 um 12:35 Uhr von betriebsratten
@Bergmann: Mehrarbeit im Rahmen von Überstunden wurde nicht angeordnet-wird teilweise von den MA so gelebt (Wollte das noch fertigmachen ...etc.) Natürlich hat der Ag das durch die Zuteilung der Arbeit mit in der Hand...aber... na ja.
@susisorglos: Kein Dienstplan, sondern gleitende Arbeitszeit mit Zeiterfassung
Erstellt am 05.12.2006 um 07:22 Uhr von Bergmann
@ Betriebsratten ,
ich sehe das Problem eher bei den MA als bei den sorglosen AG . Weise die MA auf das aushängepflichtige ArbZG hin-sage deinen AG der BR toleriert keine Verstoße gegen das ArbZG und erinnere den AG an seine Pflichten (Fürsorgepflicht,einhaltung der Gesetze etc ! ).Wenn das nicht hilft,dann die Einschaltung weiterer Institutionen (Handelskammer , Berufsgenossenschaft etc.).
Erstellt am 05.12.2006 um 09:01 Uhr von Nordstar
@ betriebsratten
Also wenn ich mir Deinen Beitrag so durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass der Name "betriebsratten" wohl nicht von ungefähr kommt.
Es gibt doch da wirklich MA, die u.U. Spaß an ihrer Arbeit haben und sich unverschämterweise auch noch mit der Firma identifizieren. Vielleicht meinen die sogar, sie seien erwachsen und können abschätzen, was gut für sie ist. Schnell vor Gericht mit den Gesetzenbrechern.
Nur gut, dass der "Große Bruder" Betriebsrat über euch alle wacht.
Erstellt am 06.12.2006 um 07:39 Uhr von betriebsratten
@nordstar
Weiss eigendlich gar nicht warum ich mich rechtfertige....aber seis drum: Es geht uns nicht um wenige Minuten pro Tag oder einen Verstoss pro Woche, es geht uns um MA, die in einem Monat 10 Verstösse mit jeweils weit über 10h haben, im Einzelfall auch wegen des zugeteilten Arbeitsvolumens, und der AG damit gewunken hat die MA individuell abzumahnen wenn der BR das ganze durchzieht.
Und Nordstar....die Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, uvven etc. zähle ich zu den vornehmsten Aufgaben eines BR ;-)