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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz - Sanktionen des AG gegen die MA?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

der BR stellt immer wieder fest, dass ohne triftige Gründe Verstösse gegen die Höchstarbeitszeit von 10h getätigt werden oder die Ruhezeit nicht eingehalten wird. Wenn wir nun den AG vor Gericht zerren.....besteht die Gefahr dass er seinerseits die MA abmahnt, die diese Verstösse getätigt haben? Kann der AG bei solchen Verstössen Sanktionen gegen die MA verhängen? Gibt es Urteile dazu?

5.04906

Community-Antworten (6)

B
Bergmann

04.12.2006 um 10:56 Uhr

@ Betriebsratten ,

wer hat die Mehrarbeit (ist es doch,oder?) angeordnet ? Ist der MA informiert worden und dementsprechend aufgefordert worden das ArbZG einzuhalten ?

S
SusiSorglos

04.12.2006 um 12:40 Uhr

@Betriebsratten,

der BR. ist vor jeder Änderung des Dienstplanes zu unterrichten! "Mitbestimmungsrecht"! Hat der BR. der Änderung zugestimmt?

B
betriebsratten

04.12.2006 um 13:35 Uhr

@Bergmann: Mehrarbeit im Rahmen von Überstunden wurde nicht angeordnet-wird teilweise von den MA so gelebt (Wollte das noch fertigmachen ...etc.) Natürlich hat der Ag das durch die Zuteilung der Arbeit mit in der Hand...aber... na ja.

@susisorglos: Kein Dienstplan, sondern gleitende Arbeitszeit mit Zeiterfassung

B
Bergmann

05.12.2006 um 08:22 Uhr

@ Betriebsratten ,

ich sehe das Problem eher bei den MA als bei den sorglosen AG . Weise die MA auf das aushängepflichtige ArbZG hin-sage deinen AG der BR toleriert keine Verstoße gegen das ArbZG und erinnere den AG an seine Pflichten (Fürsorgepflicht,einhaltung der Gesetze etc ! ).Wenn das nicht hilft,dann die Einschaltung weiterer Institutionen (Handelskammer , Berufsgenossenschaft etc.).

N
Nordstar

05.12.2006 um 10:01 Uhr

@ betriebsratten Also wenn ich mir Deinen Beitrag so durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass der Name "betriebsratten" wohl nicht von ungefähr kommt.

Es gibt doch da wirklich MA, die u.U. Spaß an ihrer Arbeit haben und sich unverschämterweise auch noch mit der Firma identifizieren. Vielleicht meinen die sogar, sie seien erwachsen und können abschätzen, was gut für sie ist. Schnell vor Gericht mit den Gesetzenbrechern.

Nur gut, dass der "Große Bruder" Betriebsrat über euch alle wacht.

B
betriebsratten

06.12.2006 um 08:39 Uhr

@nordstar Weiss eigendlich gar nicht warum ich mich rechtfertige....aber seis drum: Es geht uns nicht um wenige Minuten pro Tag oder einen Verstoss pro Woche, es geht uns um MA, die in einem Monat 10 Verstösse mit jeweils weit über 10h haben, im Einzelfall auch wegen des zugeteilten Arbeitsvolumens, und der AG damit gewunken hat die MA individuell abzumahnen wenn der BR das ganze durchzieht. Und Nordstar....die Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, uvven etc. zähle ich zu den vornehmsten Aufgaben eines BR ;-)

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