Erstellt am 01.12.2006 um 22:29 Uhr von Lotte
benny,
ein BRM darf in seinem Urlaub an einer BR Sitzung teilnehmen und bekommt die Zeit als Freizeitausgleich vergütet, aber keine Überstunden bezahlt.
Erstellt am 02.12.2006 um 07:00 Uhr von Mona-Lisa
@benny,
der Freizeitausgleich sollte allerdings innerhalb von 1 Monat abgewickelt werden. Erst ab dann ist von Bezahlung die Rede.
Erstellt am 02.12.2006 um 11:19 Uhr von benny
danke für eure antwort
könnt ihr mir auch sagen wo ich das nachlesen kann
benny
Erstellt am 02.12.2006 um 11:29 Uhr von Pfarrer
@benny
@Mona Lisa
@Lotte
......das nachzulesen würde mich auch interessieren?
Erstellt am 02.12.2006 um 12:13 Uhr von Mona-Lisa
@benny, Pfarrer,
wurde in der Frage 9692 schon mal diskutiert.
Also, auf geht`s!
Erstellt am 02.12.2006 um 12:26 Uhr von Pfarrer
Erstellt am 02.12.2006 um 12:30 Uhr von Mona-Lisa