Erstellt am 27.09.2010 um 11:39 Uhr von Petrus
Dazu sagte das LAG-BERLIN im Beschluss 7 TaBV 2220/04 vom 01.03.2005
Leitsatz: Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.
Wenn euer erkranktes BRM also zu erkennen gibt (ihr könnt ja im Zweifelsfall nachfragen), dass es kommen und BR-Arbeit leisten möchte, ist es einzuladen. Solange sich der erkrankte Kollege nicht äußert, ist er gemäß o.g. Beschluss als verhindert anzusehen und das EBRM nach §25(1) Satz 2, §29(2) zu laden.
Erstellt am 27.09.2010 um 14:26 Uhr von Paddy
Das erkrankte BR-Mitglied "kann" bei wichtigen Beschlüssen teilnehmen. Generell ist das BR -Mitglied im Krankheitsfall jedoch als "Nicht im Amt" anzusehen.
Erstellt am 27.09.2010 um 14:56 Uhr von pfeilenbogen
@Paddy
> Generell ist das BR -Mitglied im Krankheitsfall jedoch als "Nicht im Amt" anzusehen.
Von wlecher Rechtsprechnung hast Du denn dass???
Ein BRM in AU darf alle BR-Aufgaben wahrnehmen sofer er es möchte und sich als Nichtverhindert erklärt. Wobei der BRV eigentlich sofern ein BRM nicht für Laien erkennbar wegen AU nicht die Aufgaben Wahrnehmen kann, weil es z.B. im Krankenhaus uf der Intensiv liegt dieses einladen muss und das BRM sich dann wegen AU als verhindert erklären muss/ kann.
Denn AU ist eben nicht per Gesetz gleich zu setzen mit Verhindert das Mandat auszuüben. Der "gelbe Schein" besagt nur, dass ein AN wegen AU an der Ausübung seiner Arbeit gehindert ist.
Wenn ein BRV bei AU einfach ohne Rückfrage ein EBRM lädt und das BRM in AU später erklärt, dass es eben nicht wegen AU verhindert war, liegt fehlerhafte Ladung und damit liegen dann auch ungültige Beschlüsse vor.
Erstellt am 27.09.2010 um 15:07 Uhr von Helden
Tja nun wir haben bereits einige Sitzungen ohne das erkrankte BRM abgehalten. Keiner hat ihm die Einladung oder die Tagesordnung zukommen lassen. Es wurde nur das Ersatzmitglied eingeladen.
Damit haben wir nun ungültige Beschlüsse gefasst?
Erstellt am 27.09.2010 um 21:04 Uhr von DrHouse
Helden,
Petrus hat es schon richtig geschrieben,das erkrankte BR-Mitglied muss sich bei Euch melden und sagen, dass es teilnehmen will.
Wenn es das nicht getan hat und ein Ersatzmitglied teilnimmt, sind Eure Beschlüsse gültig.