Hallo zusammen,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und leider hatte bisher noch keiner an einem Seminar teilgenommen. Deshalb hoffe ich hier Antwort auf unser Frage zu bekommen.
Eines unserer ordentlichen Betriebsratsmitglieder ist kurz nach der Wahl erkrankt und seither arbeitsunfähig. Da der MA aber nicht ans Bett gefesselt ist, wollten wir nun wissen:
müssen, können oder dürfen wir den MA, trotz Erkrankung zur Sitzung laden? Oder müssen, können oder dürfen wir gleich auf das entsprechende Ersatzmitglied zurück greifen. Gibt es dazu auch einen §??
Vielen Dank schon mal im vorraus