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Teilnahme Betriebsratssitzung

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Helden
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und leider hatte bisher noch keiner an einem Seminar teilgenommen. Deshalb hoffe ich hier Antwort auf unser Frage zu bekommen. Eines unserer ordentlichen Betriebsratsmitglieder ist kurz nach der Wahl erkrankt und seither arbeitsunfähig. Da der MA aber nicht ans Bett gefesselt ist, wollten wir nun wissen: müssen, können oder dürfen wir den MA, trotz Erkrankung zur Sitzung laden? Oder müssen, können oder dürfen wir gleich auf das entsprechende Ersatzmitglied zurück greifen. Gibt es dazu auch einen §?? Vielen Dank schon mal im vorraus

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Community-Antworten (5)

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Petrus

27.09.2010 um 13:39 Uhr

Dazu sagte das LAG-BERLIN im Beschluss 7 TaBV 2220/04 vom 01.03.2005

Leitsatz: Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.

Wenn euer erkranktes BRM also zu erkennen gibt (ihr könnt ja im Zweifelsfall nachfragen), dass es kommen und BR-Arbeit leisten möchte, ist es einzuladen. Solange sich der erkrankte Kollege nicht äußert, ist er gemäß o.g. Beschluss als verhindert anzusehen und das EBRM nach §25(1) Satz 2, §29(2) zu laden.

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Paddy

27.09.2010 um 16:26 Uhr

Das erkrankte BR-Mitglied "kann" bei wichtigen Beschlüssen teilnehmen. Generell ist das BR -Mitglied im Krankheitsfall jedoch als "Nicht im Amt" anzusehen.

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pfeilenbogen

27.09.2010 um 16:56 Uhr

@Paddy

Generell ist das BR -Mitglied im Krankheitsfall jedoch als "Nicht im Amt" anzusehen. Von wlecher Rechtsprechnung hast Du denn dass???

Ein BRM in AU darf alle BR-Aufgaben wahrnehmen sofer er es möchte und sich als Nichtverhindert erklärt. Wobei der BRV eigentlich sofern ein BRM nicht für Laien erkennbar wegen AU nicht die Aufgaben Wahrnehmen kann, weil es z.B. im Krankenhaus uf der Intensiv liegt dieses einladen muss und das BRM sich dann wegen AU als verhindert erklären muss/ kann.

Denn AU ist eben nicht per Gesetz gleich zu setzen mit Verhindert das Mandat auszuüben. Der "gelbe Schein" besagt nur, dass ein AN wegen AU an der Ausübung seiner Arbeit gehindert ist.

Wenn ein BRV bei AU einfach ohne Rückfrage ein EBRM lädt und das BRM in AU später erklärt, dass es eben nicht wegen AU verhindert war, liegt fehlerhafte Ladung und damit liegen dann auch ungültige Beschlüsse vor.

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Helden

27.09.2010 um 17:07 Uhr

Tja nun wir haben bereits einige Sitzungen ohne das erkrankte BRM abgehalten. Keiner hat ihm die Einladung oder die Tagesordnung zukommen lassen. Es wurde nur das Ersatzmitglied eingeladen. Damit haben wir nun ungültige Beschlüsse gefasst?

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DrHouse

27.09.2010 um 23:04 Uhr

Helden, Petrus hat es schon richtig geschrieben,das erkrankte BR-Mitglied muss sich bei Euch melden und sagen, dass es teilnehmen will. Wenn es das nicht getan hat und ein Ersatzmitglied teilnimmt, sind Eure Beschlüsse gültig.

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