Erstellt am 28.08.2006 um 08:06 Uhr von Frank B.
Wieso Überstunden? Er kann diese Zeit in Freizeit ausgleichen. Sprich, wenn er wieder arbeitet, kann er die Stunden absetzen.
Erstellt am 28.08.2006 um 08:41 Uhr von flirtwunder
Hi, wenn ordentlich die Zeit erfasst wurde, (an der Uhr abgestochen) wird diese Zeit auf dem Zeitkonto gut geschrieben und kann dann als Freizeit genommen werden. Vorraussetzung es existieren Gutstunden.
Erstellt am 28.08.2006 um 11:02 Uhr von Barbara
Hallo!
Ich sehe zwei Möglichkeiten.
1. Für den Tag der Sitzung eine Urlaubsunterbrechung nur für die Sitzung mit dem AG vereinbaren und die Sitzungszeit ( plus Fahrzeit) als Arbeitszeit aufschreiben oder
2. Während der Urlaubszeit teil an der Sitzung nehmen.
Die Sitzungszeit ( und auch Fahrzeit) sind Privatvergnügen nur die Fahrkosten, meiner Meinung nach, müssen vom AG erstattet werden.
Erstellt am 28.08.2006 um 17:12 Uhr von Miffi
weiß jemand, ob man dazu irgendwo etwas lesen kann? mein BRV geht davon aus, dass es Freitzeitvergnügen ist, wenn jemand aus dem Urlaub heraus zu ner sitzung erscheint.
Erstellt am 28.08.2006 um 17:25 Uhr von Rollie
Schau Dir mal den § 44 (1) dazu an.
Erstellt am 28.08.2006 um 17:32 Uhr von miffi
also ist punkt 2 von barbara so nicht richtig? ich würde auch sagen, dass es kein freizeitvergnügen ist sondern engagement des BR-Mitgliedes, das nicht bestraft werden dürfte, indem man es zu seinem privaten Vergnügen macht.
hast du denn erfahrung damit gemacht rollie? wird das in der praxis so gehandhabt?
Erstellt am 28.08.2006 um 17:38 Uhr von Rollie
Für mich ist im Moment eh etwas unklar, worum es eigentlich geht. Laut Themenüberschrift um eine BR-Sitzung, im Posting um eine BR-Versammlung. Das sind ja soweit mal 2 paar Schuhe.
Erstellt am 28.08.2006 um 17:58 Uhr von miffi
uuups, das wusst ich nicht :-( es ist eine BR-Sitzung
Erstellt am 28.08.2006 um 19:03 Uhr von wayne-schlegel
Als ordentliches BR-Mitglied kann man natürlich an einer BR-Sitzung teilnehmen, auch wenn man Urlaub hat. Die Ladung eines Ersatzmitgliedes ist dann nicht erforderlich.
Aber, Urlaub ist eigentlich Urlaub !
An-/ Abreisekosten werden nicht erstattet (damit es klar wird, der AG zahlt nicht den Hin- und Rückflug von Mallorca)
Die BR-Sitzung ist normale Arbeitszeit.
1. Man unterbricht den Urlaub für diesen Tag, kommt in die Firma und arbeit vor und nach der BR-Sitzung normal an seinem Arbeitsplatz
2. Man hat weiter Urlaub und die "Sitzungszeit" wird dem Zeitkonto gutgeschrieben. Aber Achtung, in diesem Fall steht der Weg zur und von der Arbeitsstätte (An- /Abreise) nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft (Arbeits- / Wegeunfall).
Erstellt am 28.08.2006 um 19:11 Uhr von Kölner
@wayne-schlegel (erinnert mich an Alf?)
Dein Punkt zwei würde ich hinsichtlich der Versicherungsleistung der BG in Frage stellen wollen. Zumal der Kollege sich für die BR-Sitzung beim BRV hoffentlich gemeldet hat...
Erstellt am 28.08.2006 um 19:31 Uhr von wayne-schlegel
Hallo Kölner,
hast natürlich recht. Sorry, Punkt 2 würde nur dann gelten, wenn der MA tatsächlich auch an dem Sitzungstag Urlaub hat und an der BR-Sitzung "in seiner Freizeit" teilnimmt und die Sizungszeit seinem Zeitkonto nicht gutgeschrieben wird.
Wenn die BR-Sitzung Arbeitszeit ist, dann stehen natürlich auch An-und Abreise zu dieser BR-Sitzung unter dem BG-Schutz.
Hast übrigens eine gute Erinnerung. Kompliment.
Wayne-Schlegel von der Michigan Life-Insurance Company
Und jetzt kennst Du auch die Branche, in der ich arbeite und seit nunmehr 12 Jahren im BR bin.
Hab gerade noch ein paar Minuten Zeit und dachte, geb mal meinen Senf dazu.
Erstellt am 28.08.2006 um 19:54 Uhr von Ramses II
"Für mich ist im Moment eh etwas unklar, worum es eigentlich geht. Laut Themenüberschrift um eine BR-Sitzung, im Posting um eine BR-Versammlung. Das sind ja soweit mal 2 paar Schuhe."
Rollie,
würde das denn an der Antwort etwas ändern?
Erstellt am 28.08.2006 um 20:22 Uhr von miffi
@schlegel
2. Man hat weiter Urlaub und die "Sitzungszeit" wird dem Zeitkonto gutgeschrieben. Aber Achtung, in diesem Fall steht der Weg zur und von der Arbeitsstätte (An- /Abreise) nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft (Arbeits- / Wegeunfall)
dafür würde ich mich dann entscheiden *grins* An- und Abreisekosten entfallen, da das BR-Mitglied eh zu Hause war und Versicherungsfall ist auch nicht eingetreten, er ist heile und und wieder zurück gekommen
:-)
Das alles nehmt ihr nun aus dem § 40 raus oder woher wisst ihr, dass das so ist?? Ich weiß, vielleicht nerv ich ja, aber wenn der BRV fragt, will er irgendwelche Quellen wissen da kann ich nich sagen, das wayne-schlegel das gesagt hat ;-)
Erstellt am 28.08.2006 um 21:10 Uhr von Rollie
@Ramses II,
das sich der §44 m.E. nicht auf die Betriebsratsssitzung bezieht.
Erstellt am 28.08.2006 um 23:16 Uhr von Ramses II
"@Ramses II,
das sich der §44 m.E. nicht auf die Betriebsratsssitzung bezieht."
Rollie,
ich liebe diese Antworten! Die sind echt kultig!
Der § 44 bezieht sich "m. E." auch nicht auf die "BR-Versammlung".
Und nun?
Erstellt am 28.08.2006 um 23:29 Uhr von Rollie
@Ramses,
helf mir meinen Gedankenfehler zu finden (zu so später Stunde) :-?
§44
(1) Die in den §§ 14a, 17 und "43 Abs. 1" bezeichneten ...
§43
(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten ...
Erstellt am 28.08.2006 um 23:40 Uhr von Ramses II
Rollie,
"Für mich ist im Moment eh etwas unklar, worum es eigentlich geht. Laut Themenüberschrift um eine BR-Sitzung, im Posting um eine BR-Versammlung. Das sind ja soweit mal 2 paar Schuhe."
Sind wir uns einig, dass "BR" = "Betriebsrat"?
"BR-Sitzung" = "Betriebsratssitzung"? (§ 30 BetrVG)
"BR-Versammlung" = "Betriebsratsversammlung"? Oops... Jibbet nicht? Naja, probieren wir es mal mit der Mehrzahl ("Plural" für die Althumanisten): "Betriebsräteversammlung" (§ 53 BetrVG)
So... wo holst Du jetzt den § 44 her?
Erstellt am 28.08.2006 um 23:50 Uhr von Rollie
Ramses II, ich gebe zu, die §-en 47-73 treffen Bereiche, mit denen ich in der Praxis nichts zu tun habe, weshalb mir "Betriebsräteversammlung" neu sind :-) .
Ich hatte BR-Versammlung als Betriebsversammlung verstanden.
Wenn man als TE Abkürzungen vermeiden würde, wäre einiges einfacher :-)) , aber danke für den Hinweis.
Erstellt am 28.08.2006 um 23:55 Uhr von Ramses II
Rollie,
wenn man schon Korinthen kacken will, dann sollte man das auch können...
"BR-Versammlung" kann eigentlich niemals eine "Betriebsversammlung" sein, da passt die Akü nicht...
"Wenn man als TE Abkürzungen vermeiden würde..."
Ich frage jetzt ganz bewusst nicht, was ein "TE" ist.
Erstellt am 29.08.2006 um 00:00 Uhr von Fayence
Wie wäre es denn mit
Technischer Einheit im Eisenbahnwesen
oder Tonsillektomie
oder Teilungseinheit in Verteilerschränken? ;-)))
Erstellt am 29.08.2006 um 00:01 Uhr von Rollie
Dann sag ich dir auch nicht, das ein TE = ThemenErsteller oder auch ThreadErsteller ist :-)