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BR-Sitzung im Urlaub - kann derjenige diese Zeit als Überstunden aufschreiben?

M
miffi
Jan 2018 bearbeitet

könnt ihr mir sagen, was ist, wenn jemand urlaub hat und in dieser zeit an einer BR-Versammlung teilnimmt? kann derjenige diese zeit als überstunden aufschreiben?

4.009021

Community-Antworten (21)

FB
Frank B.

28.08.2006 um 10:06 Uhr

Wieso Überstunden? Er kann diese Zeit in Freizeit ausgleichen. Sprich, wenn er wieder arbeitet, kann er die Stunden absetzen.

F
flirtwunder

28.08.2006 um 10:41 Uhr

Hi, wenn ordentlich die Zeit erfasst wurde, (an der Uhr abgestochen) wird diese Zeit auf dem Zeitkonto gut geschrieben und kann dann als Freizeit genommen werden. Vorraussetzung es existieren Gutstunden.

B
Barbara

28.08.2006 um 13:02 Uhr

Hallo! Ich sehe zwei Möglichkeiten.

  1. Für den Tag der Sitzung eine Urlaubsunterbrechung nur für die Sitzung mit dem AG vereinbaren und die Sitzungszeit ( plus Fahrzeit) als Arbeitszeit aufschreiben oder
  2. Während der Urlaubszeit teil an der Sitzung nehmen. Die Sitzungszeit ( und auch Fahrzeit) sind Privatvergnügen nur die Fahrkosten, meiner Meinung nach, müssen vom AG erstattet werden.
M
Miffi

28.08.2006 um 19:12 Uhr

weiß jemand, ob man dazu irgendwo etwas lesen kann? mein BRV geht davon aus, dass es Freitzeitvergnügen ist, wenn jemand aus dem Urlaub heraus zu ner sitzung erscheint.

R
Rollie

28.08.2006 um 19:25 Uhr

Schau Dir mal den § 44 (1) dazu an.

M
miffi

28.08.2006 um 19:32 Uhr

also ist punkt 2 von barbara so nicht richtig? ich würde auch sagen, dass es kein freizeitvergnügen ist sondern engagement des BR-Mitgliedes, das nicht bestraft werden dürfte, indem man es zu seinem privaten Vergnügen macht. hast du denn erfahrung damit gemacht rollie? wird das in der praxis so gehandhabt?

R
Rollie

28.08.2006 um 19:38 Uhr

Für mich ist im Moment eh etwas unklar, worum es eigentlich geht. Laut Themenüberschrift um eine BR-Sitzung, im Posting um eine BR-Versammlung. Das sind ja soweit mal 2 paar Schuhe.

M
miffi

28.08.2006 um 19:58 Uhr

uuups, das wusst ich nicht :-( es ist eine BR-Sitzung

W
wayne-schlegel

28.08.2006 um 21:03 Uhr

Als ordentliches BR-Mitglied kann man natürlich an einer BR-Sitzung teilnehmen, auch wenn man Urlaub hat. Die Ladung eines Ersatzmitgliedes ist dann nicht erforderlich. Aber, Urlaub ist eigentlich Urlaub ! An-/ Abreisekosten werden nicht erstattet (damit es klar wird, der AG zahlt nicht den Hin- und Rückflug von Mallorca) Die BR-Sitzung ist normale Arbeitszeit.

  1. Man unterbricht den Urlaub für diesen Tag, kommt in die Firma und arbeit vor und nach der BR-Sitzung normal an seinem Arbeitsplatz
  2. Man hat weiter Urlaub und die "Sitzungszeit" wird dem Zeitkonto gutgeschrieben. Aber Achtung, in diesem Fall steht der Weg zur und von der Arbeitsstätte (An- /Abreise) nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft (Arbeits- / Wegeunfall).
K
Kölner

28.08.2006 um 21:11 Uhr

@wayne-schlegel (erinnert mich an Alf?) Dein Punkt zwei würde ich hinsichtlich der Versicherungsleistung der BG in Frage stellen wollen. Zumal der Kollege sich für die BR-Sitzung beim BRV hoffentlich gemeldet hat...

W
wayne-schlegel

28.08.2006 um 21:31 Uhr

Hallo Kölner, hast natürlich recht. Sorry, Punkt 2 würde nur dann gelten, wenn der MA tatsächlich auch an dem Sitzungstag Urlaub hat und an der BR-Sitzung "in seiner Freizeit" teilnimmt und die Sizungszeit seinem Zeitkonto nicht gutgeschrieben wird. Wenn die BR-Sitzung Arbeitszeit ist, dann stehen natürlich auch An-und Abreise zu dieser BR-Sitzung unter dem BG-Schutz.

Hast übrigens eine gute Erinnerung. Kompliment. Wayne-Schlegel von der Michigan Life-Insurance Company Und jetzt kennst Du auch die Branche, in der ich arbeite und seit nunmehr 12 Jahren im BR bin. Hab gerade noch ein paar Minuten Zeit und dachte, geb mal meinen Senf dazu.

RI
Ramses II

28.08.2006 um 21:54 Uhr

"Für mich ist im Moment eh etwas unklar, worum es eigentlich geht. Laut Themenüberschrift um eine BR-Sitzung, im Posting um eine BR-Versammlung. Das sind ja soweit mal 2 paar Schuhe."

Rollie,

würde das denn an der Antwort etwas ändern?

M
miffi

28.08.2006 um 22:22 Uhr

@schlegel 2. Man hat weiter Urlaub und die "Sitzungszeit" wird dem Zeitkonto gutgeschrieben. Aber Achtung, in diesem Fall steht der Weg zur und von der Arbeitsstätte (An- /Abreise) nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft (Arbeits- / Wegeunfall) dafür würde ich mich dann entscheiden grins An- und Abreisekosten entfallen, da das BR-Mitglied eh zu Hause war und Versicherungsfall ist auch nicht eingetreten, er ist heile und und wieder zurück gekommen :-)

Das alles nehmt ihr nun aus dem § 40 raus oder woher wisst ihr, dass das so ist?? Ich weiß, vielleicht nerv ich ja, aber wenn der BRV fragt, will er irgendwelche Quellen wissen da kann ich nich sagen, das wayne-schlegel das gesagt hat ;-)

R
Rollie

28.08.2006 um 23:10 Uhr

@Ramses II,

das sich der §44 m.E. nicht auf die Betriebsratsssitzung bezieht.

RI
Ramses II

29.08.2006 um 01:16 Uhr

"@Ramses II,

das sich der §44 m.E. nicht auf die Betriebsratsssitzung bezieht."

Rollie,

ich liebe diese Antworten! Die sind echt kultig!

Der § 44 bezieht sich "m. E." auch nicht auf die "BR-Versammlung".

Und nun?

R
Rollie

29.08.2006 um 01:29 Uhr

@Ramses,

helf mir meinen Gedankenfehler zu finden (zu so später Stunde) :-?

§44 (1) Die in den §§ 14a, 17 und "43 Abs. 1" bezeichneten ...

§43 (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten ...

RI
Ramses II

29.08.2006 um 01:40 Uhr

Rollie,

"Für mich ist im Moment eh etwas unklar, worum es eigentlich geht. Laut Themenüberschrift um eine BR-Sitzung, im Posting um eine BR-Versammlung. Das sind ja soweit mal 2 paar Schuhe."

Sind wir uns einig, dass "BR" = "Betriebsrat"?

"BR-Sitzung" = "Betriebsratssitzung"? (§ 30 BetrVG)

"BR-Versammlung" = "Betriebsratsversammlung"? Oops... Jibbet nicht? Naja, probieren wir es mal mit der Mehrzahl ("Plural" für die Althumanisten): "Betriebsräteversammlung" (§ 53 BetrVG)

So... wo holst Du jetzt den § 44 her?

R
Rollie

29.08.2006 um 01:50 Uhr

Ramses II, ich gebe zu, die §-en 47-73 treffen Bereiche, mit denen ich in der Praxis nichts zu tun habe, weshalb mir "Betriebsräteversammlung" neu sind :-) .

Ich hatte BR-Versammlung als Betriebsversammlung verstanden.

Wenn man als TE Abkürzungen vermeiden würde, wäre einiges einfacher :-)) , aber danke für den Hinweis.

RI
Ramses II

29.08.2006 um 01:55 Uhr

Rollie,

wenn man schon Korinthen kacken will, dann sollte man das auch können...

"BR-Versammlung" kann eigentlich niemals eine "Betriebsversammlung" sein, da passt die Akü nicht...

"Wenn man als TE Abkürzungen vermeiden würde..."

Ich frage jetzt ganz bewusst nicht, was ein "TE" ist.

F
Fayence

29.08.2006 um 02:00 Uhr

Wie wäre es denn mit

Technischer Einheit im Eisenbahnwesen oder Tonsillektomie oder Teilungseinheit in Verteilerschränken? ;-)))

R
Rollie

29.08.2006 um 02:01 Uhr

Dann sag ich dir auch nicht, das ein TE = ThemenErsteller oder auch ThreadErsteller ist :-)

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