Erstellt am 25.04.2006 um 10:02 Uhr von viktor
Nein - an diesem Tag hast Du keinen Urlaub.
Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt.
Erstellt am 25.04.2006 um 10:32 Uhr von Frank B.
Ich empfehle hier nochmal die Kommentierungen im Fitting zum §37 BetrVG nachzulesen.
Erstellt am 25.04.2006 um 12:19 Uhr von Nero
Wenn Du Urlaub hast ist die Sitzungsteilnahme Dein Freizeitvergnügen .
Hast Du einen normalen Arbeitstag ist es Arbeitszeit .
Vielleicht kannst du diesen U-Tag streichen lassen und in einen Arbeitstag ändern lassen ?
Aber : Man sollte sich selbst nicht für unentbehrlich halten , Urlaub ist Urlaub , da sollte man von der Arbeit relaxen , wofür gibt es Ersatzmitglieder ?! Solltet Ihr keine haben ist der BR halt mal nicht vollzählig .