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Ist Teilnahme an Betriebsratssitzung im Urlaub Arbeitszeit?

D
dertuenn
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe diese Woche Urlaub und am Freitag haben wir eine Betriebsratssitzung an der auch unser Chef teilnimmt. Unsere Personalabteilung meint das Betriebsratssitzungen die im Urlaub stattfinden nicht zu Arbeitszeit gehören uns somit nicht bezahlt werden oder die Stunden auf dem Freizeitkonto gutgeschrieben werden. Ist das Richtig?

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Community-Antworten (3)

V
viktor

25.04.2006 um 12:02 Uhr

Nein - an diesem Tag hast Du keinen Urlaub. Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt.

FB
Frank B.

25.04.2006 um 12:32 Uhr

Ich empfehle hier nochmal die Kommentierungen im Fitting zum §37 BetrVG nachzulesen.

N
nero

25.04.2006 um 14:19 Uhr

Wenn Du Urlaub hast ist die Sitzungsteilnahme Dein Freizeitvergnügen . Hast Du einen normalen Arbeitstag ist es Arbeitszeit .

Vielleicht kannst du diesen U-Tag streichen lassen und in einen Arbeitstag ändern lassen ?

Aber : Man sollte sich selbst nicht für unentbehrlich halten , Urlaub ist Urlaub , da sollte man von der Arbeit relaxen , wofür gibt es Ersatzmitglieder ?! Solltet Ihr keine haben ist der BR halt mal nicht vollzählig .

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