Erstellt am 20.12.2006 um 19:36 Uhr von Mona-Lisa
@anjab,
Überstunden? So mit Zuschlag und so?
Is nicht!
Du kannst die Stunden dann aber abbummeln.
Erstellt am 20.12.2006 um 21:53 Uhr von Heini
Ist ein Betriebsratsmitglied tatsächlich verhindert, beispielsweise
Urlaub und will es seinen Verpflichtungen als Mitglied des Betriebsrats
nachkommen, so hat es das Recht dazu. In diesem Fall tritt
kein Ersatzmitglied an seine Stelle. Das betroffene Betriebsratsmitglied
hat dem Betriebsratsvorsitzenden anzuzeigen, dass es das Amt trotz Verhinderung ausfüllen will. Diese Entscheidungsfreiheit des Betriebsratsmitglieds besteht bei allen tatsächlichen Verhinderungsgründen.
Notwendige Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit ist 1:1 mit bezahlter Freizeit abzugelten.