Hallo
Eine Kollegin hat lt. Vereinbarung ein Urlaubsanspruch von 36 Tagen (6 Tage Woche). Diese Kollegin ist jetzt wegen schwerer Krankheit schon fast ein Jahr krankgeschrieben. Vorraussichtlich wird sie im Januar wieder kommen.
Kann sie nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bis zum 31.März nehmen oder die 36 Tage die in der Vereinbarung stehen.

Antworten bitte mit Quellenangabe.

Mit lieben Grüßen
Gerdi