Erstellt am 22.02.2016 um 16:20 Uhr von Mattes
Natürlich hat die Kollegin Anspruch auf ihren Urlaub.
Dazu solltest du das "SCHULTZ-HOFF-Urteil" googeln, dann bekommst du quasi
schon alle Infos die du brauchst.
Die Meinung der Perso bzgl. des Erwerbs von Urlaubsanspruch ist so nur für die ersten 6 Monate einer Beschäftigung richtig. Nach diesen 6 Monaten kannst du deinen kompletten Jahresurlaub auch im Januar nehmen.
Auch wichtig: §7 Abs.1 Satz 2 BUrlG
"....Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt...."
Erstellt am 22.02.2016 um 16:32 Uhr von Pjöööng
Die Personalabteilung sollte dringendst mal auf eine Schulung gehen.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich am 01.01. des Jahres. Er entsteht NICHT "pro rata temporis"! Auch wer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet hat den vollen Urlaubsanspruch.
Auch während der Arbeitsunfähigkeit entsteht der volle Urlaubsanspruch. Von daher ist zu vermuten, dass zumindest aus dem Vorjahr noch Urlaaubsanspruch besteht (selbst wenn die kollegin das ganze Jahr wegen AU nicht gearbeitet haben sollte). Selbst aus 2014 könnten noch Urlaubsansprüche bestehen, die allerdings zum 31.03. verfallen dürften.
Erstellt am 22.02.2016 um 16:52 Uhr von Bellger
Hallo Mattes und Pjöööng,
habt erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Pjöööng, ich werde es der Personalabteilung mal vorschlagen :-)
Du sprichst von Jahresurlaub, hier ist doch aber sicher der gesetzliche Anspruch gemeint und nicht die 30 Tage, die wir haben?
Wenn besagte Kollegin, um beim Beispiel zu bleiben, zum 1.8. kündigen würde, dann hätte sie 20 Tage Urlaubsanspruch und nicht 30 Tage.
Diese Kollegin hat in der Tat noch 3 Tage aus 2015, die ihr aber auch über den 31.3. hinaus erhalten bleiben, das hat die Personalabteilung schon bestätigt.
Erstellt am 22.02.2016 um 17:28 Uhr von Pjöööng
Die Kürzungsmöglichkeit auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch muss aber vereinbart worden sein. Ob dies auch im Falle von Krankheit möglich ist ist meines Wissens noch nicht geklärt. Insbesondere wenn bereits Urlaub genommen ist, wird in der regel nicht zu klären sein, welcher Urlaub bereits genommen wurde.
Erstellt am 22.02.2016 um 18:28 Uhr von alterMann
Vermutlich habt Ihr einen Tarifvertrag, wenn Ihr Anspruch auf 30 Tage Urlaub habt. Normalerweise gibt es in Tarifverträgen auch Regelungen darüber, wie bei Krankheit mit dem Urlaub oberhalb des gesetzlichen Anspruchs verfahren wird.
Erstellt am 23.02.2016 um 07:28 Uhr von Hartmut
Bin da ganz bei Pjöng. Mein Rat ganz allgemein: Wenn ihr mal allein nicht weiterkommt, holt euch einen Sachverständigen gem §40 BetrVG ins Boot, sprich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Netter Nebeneffekt: Je öfter ihr das macht und je mehr Geld es kostet, desto vorsichtiger wird die Perso mit ihren strammen Behauptungen.
Erstellt am 23.02.2016 um 08:55 Uhr von Bellger
Nein, wir haben keinen Tarifvertrag, leider. Man "lehnt sich an IG-Metall an".
Aber wir sollten wohl mal einen Anwalt konsultieren. Vielen Dank an alle.
Erstellt am 23.02.2016 um 09:41 Uhr von gironimo
Ich will nicht kleinlich sein - aber
>holt euch einen Sachverständigen gem §40 BetrVG ins Boot<
Der Sachverständige ergibt sich aus § 80 Abs. 3 BetrVG. Die dabei entstehenden Kosten sind Kosten im Sinne des § 40 BetrVG.
Erstellt am 23.02.2016 um 10:26 Uhr von Hartmut
Absolut korrekt, gironimo. Da hatte ich den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht, sorry. :)
Erstellt am 23.02.2016 um 10:31 Uhr von Pjöööng
Hier wird der Arbeitgeber wohl zu Recht verweigern einen Sachverständigen zu finanzieren.
Erstellt am 23.02.2016 um 14:32 Uhr von moreno
Na redet doch mal mit der Kollegin ob sie ne Rechtsschutzversicherung hat oder in der Gewerkschaft ist.
Ein Brief vom Rechtsanwalt sollte eigentlich reichen der Perso zu erklären wie viele Urlaubstage der Kollegin noch zustehen.
Ein automatisches Anrecht auf den mündlich zugesicherten Urlaub hat sie natürlich nicht aber diesen wegen einer langen Erkrankung abzulehnen ist natürlich Mumpitz hier wäre der BR dann ja mit im Boot. Mal schauen was dem AG lieber ist Einigungsstelle oder Urlaub für die Frau. :-)