Eine Kollegin ist seit längerem erkrankt und bekommt nun keine Lohnfortzahlung mehr. Nach einer Reha ist vorgesehen, dass sie im Mai oder Juni wieder zur Firma zurückkommt. Sie möchte dann im Juli ihren geplanten Jahresurlaub von drei Wochen nehmen, der bereits im letzten Jahr allerdings nur mündlich zugesagt war.
Nun gibt es Querelen, denn ihr Chef sagt, sie war so lange weg und bekommt nicht gleich nach Rückkehr auch schon wieder Urlaub.
Die Personalabteilung sagt, sie hätte sowieso nur anteiligen Anspruch auf Urlaub, für die Monate, an denen sie auch gearbeitet hat. Die haben uns das auch vorgerechnet, da die Kollegin erst Mai /Juni zurückkehren wird, sind das bei 30 Tagen Jahresurlaub erst 5 Tage Anspruch, für diese beiden Monate, denn mehr hat sie in diesem Jahr dann auch nicht gearbeitet. Die Begründung war, wenn sie kündigen würde zum Ende Juli, dann wäre der Anspruch 7,5 Tage und mehr dürfe sie nicht nehmen. Für das Urlaubsgeld wäre das dann genauso.
Wir vom BR sind unterschiedlicher Meinung, manche geben der Personalabteilung Recht, manche sagen, daß pro Monat 2,5 Tage Urlaubsanspruch anfallen, auch wenn die Kollegin Krankengeld bekommt. Wir haben schon alle möglichen Bücher gewälzt, aber nichts gefunden. Wer weiß Rat?