Urlaubsanspruch nach längerer Krankheit
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage: Wir haben einen Kollegen, der hatte einen Arbeitsunfall und ist seit längeren Arbeitsunfähig. Er hofft, dass er im nächsten Jahr im Mai mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme die Arbeit aufnehmen kann. Jetzt möchten wir wissen, ob er seinen urlaubsanspruch aus dem Jahr 2009 ( 24 Tage) im nächsten jahr nehmen kann oder ob dieser verfällt nach länger Krankheit oder ob er sich diesen Auszahlen lassen kann? ( sieht das BUrlG nicht vor).
Community-Antworten (1)
24.11.2009 um 14:38 Uhr
Moin
Dieses Thema haben wir hier schon oft gehabt. Also, nach einem neuen BAG Urteil, auf Grundlage eines EuGH Urteils, verfällt der gesetzliche Mindestanspruch durch Krankheit nicht mehr. Die Übertragung ins nächste Jahr ist ja im BUrlG geregelt. Die Krankheit ist ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund, durch den der Urlaub nicht genommen werden kann. Also übertragen bis 31.03.
Laut BUrlG verfällt dieser übertragene Urlaub entgültig, wenn er nicht bis zum 31.03. genommen wurde. Völlig egal aus welchem Grund. Das BAG hat vor kurzem entschieden, dass dies nicht für den Resturlaub gilt, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte, jedoch max. in Höhe des gesetzlichen Anspruchs.
Also, wenn euer Kollege durchgehend bis nach dem 31.03. krank ist, verliert er seinen Urlaub nicht. Nur das was über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht.
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