Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Wir haben einen Kollegen, der hatte einen Arbeitsunfall und ist seit längeren Arbeitsunfähig. Er hofft, dass er im nächsten Jahr im Mai mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme die Arbeit aufnehmen kann. Jetzt möchten wir wissen, ob er seinen urlaubsanspruch aus dem Jahr 2009 ( 24 Tage) im nächsten jahr nehmen kann oder ob dieser verfällt nach länger Krankheit oder ob er sich diesen Auszahlen lassen kann? ( sieht das BUrlG nicht vor).