W.A.F. LogoSeminare

Ladung von Ersatzmitgliedern II

P
Pfarrer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend Kollegen,

bitte mal um die Einschätzung folgender Situation: 5er BR nach Listenwahl. Ein Ersatzmitglied (von 10) ist ziemlich unten in der Liste und hat kaum Chancen auf die Teilnahme an einer Sitzung. Eben dieses Ersatzmitglied soll nun von GF- und Leitungsgefälligen Mitarbeitern, die auch gute Kontakte zu unserem stellvetretenden Vorsitzenden haben, ab und an in den Sitzungen implantiert werden. Da wird schon offen im BR spekuliert und am Kalender durchgecheckt wer wann vom hauptamtlichen BR Krank und mit anderen BR Nachrückern im Urlaub sein muss damit eben dieser Nachrücker an Sitzungen teilnehmen kann.

Also ich fühle mich bei dem Gedanken höchst unwohl, - und rechtlich ist es sicher auch nicht OK. Würde aber gerne gut präpariert in die Auseinandersetzung mit den Kollegen gehen.

3.89305

Community-Antworten (5)

P
Putzer

28.11.2006 um 21:34 Uhr

Servus, das ist eine Aufgabe des gesamten BR und nicht des Stellvertr. BR. Ihr entscheidet wer als Ersatzmitglied geladen wird. Seit Ihr organisiert, dann fragt dort nach. Sonst das BVG.

M
Mona-Lisa

28.11.2006 um 22:00 Uhr

@Pfarrer, dem würde ich mit einem Lächeln entgegensehen! Da ihr Listenwahl hattet, muss bei der Ersatzgeschichte auch die Minderheitenregelung beachtet werden. Die Chance, dies zu steuern, ist doch eigentlich fast null!

@Putzer, Der BR entscheidet mit Sicherheit nicht, wer als Ersatzmitglied nachrückt.....

C
Catweazle

28.11.2006 um 22:03 Uhr

Putzer, der einzige, der entscheidet wer geladen wird ist der Gesetzgeber und der hat es schon getan. Der BRV hat immer das nächste Ersatzmitglied der entsprechenden Vorschlagsliste zu laden. Ist das verhinderte BRM nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder nach der Höhe der erreichten Stimmzahlen.

Pfarrer, ich würde darüber nicht nachdenken wollen. Was ist so tragisch wenn dieses Ersatzmitglied teilnimmt? Es ist zumindest als Ersatzmitglied gewählt worden.

H
Heini

29.11.2006 um 00:49 Uhr

Wird nicht dasjenige Mitglied eingeladen, welches auf Grund des Wahlergebnisses »dran« ist, riskiert der Betriebsrat, dass seine Beschlüsse vor dem Arbeitsgericht als unwirksam erklärt werden und damit das daraus folgende Handeln unrechtmäßig ist. Ein Ersatzmitglied, das im guten Glauben an seine berechtigte Stellvertretung, aber fälschlicherweise Betriebsratsarbeit gemacht hat, verliert nicht den Kündigungsschutz es sei denn, der Vertretungsfall wird durch „kollusive Absprachen“ nur zum Schein herbeigeführt und das Ersatzmitglied weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass kein Vertretungsfall vorliegt.

R
RDK

29.11.2006 um 09:18 Uhr

Hallo,

erstens gibt es, wie oben schon gesagt, eine feste Reihenfolg für Ersatzmitglieder und damit müsste schon einiges passieren, damit ein Ersatzmitglied an 10. Stelle laufend geladen wird. Zweitens, und das ist in Deinem Fall viel wichtiger, entscheidet der Betriebsrat auch über den nächsten Termin für Sitzungen etc. Hier solltet Ihr eben aufpassen, dass dieser Termin nicht so gelegt wird, dass viele Mitglieder verhindert sind. Begründen kann man das dann auch damit, dass ansonsten keine kontinuierliche Arbeit der BR gewährleistet werden kann.

Ihre Antwort