@Lernender
Asche auf mein Haupt...
Interessanterweise hat DrUmnadrochid Recht und zwar nicht nur bezüglich des Geschlechts sondern sogar wegen der verhinderten EBRM auf dieser Liste!
§25 sagt eben: Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde.
Da steht nicht, das dieser Platz bei Verhinderung auch dieses EBRM auf die nächste Liste übergeht, sonder das EBRM ist DIESER Liste zu entnehmen.
Man lernt doch immer noch dazu... So lange der nächste Nachrücker aus der nach d'Hond zu wählenden Liste auch verfügbar ist stimmt meine Theorie, aber so bald auch dieser verhindert ist platzt der Knoten. Die Kommentare gehen nicht weiter auf die Sache ein, da es ja anscheinend soooo leicht zu verstehen ist.
Ich korrigiere mich also dahingehend:
3. Absatz:
Ist eine Liste erschöpft geht man die Liste nach d´Hond von oben nach unten durch bis man die Liste gefunden hat auf die das nächste Mandat fallen würde (egal auf welcher Liste es steht, auch die Listen die ursprünglich keinen Sitz im BR hatten werden berücksichtigt). Ist das Ersatzmitglied dieser Liste auch verhindert wird auf DIESER Liste der nächste verfügbare Bewerber der nicht verhindert ist geladen. Ist eine Geschlechterquote zu berücksichtigen und hat das so gefundene EBRM das falsche Geschlecht wird auf DIESER Liste weitergesucht bis sich ein EBRM des richtigen Geschlechts findet. Ist auch diese Liste erschöpft so beginnt das Spiel von neuem mit der Liste auf die das nächste Mandat entfallen wäre, usw. Das so gefundene EBRM wird dann geladen.
Sind weitere EBRM zu Laden beginnt das Spiel von vorne, allerdings ist zu beachten, das in dem Falle in dem ein Mitglied (egal welches) einer Liste bereits berücksichtigt wurde diese Liste erst dann wieder berücksichtigt wird, wenn das NÄCHSTE Mandat auf diese Liste fallen würde.
Bsp:
4 Listen, 9 BRM, es sind zwei EBRM mit Listensprung zu Laden.
Platz 10 entfällt auf Liste 4, Platz 11 auf Liste 2.
Zunächst ist das EBRM Liste 4 zu entnehmen (das sei wegen Verhinderung der ersten zwei Bewerbers der Bewerber auf Listenplatz 3, der auf der d´Hond-Liste z.B auf 18 steht). Auch wenn damit immer noch eigentlich der Kandidat auf Platz 10 der d´Hond-Liste nicht im BR ist (weil verhindert), wird diese Liste für den nächsten Nachrücker nicht berücksichtigt, sondern die Liste für den d´Hond-Listenplatz 11! Das nächste EBRM kommt also aus Liste 2. Auch das könnte wiederum ein weiter unten stehender Nachrücker sein.
Würde dieser d´Hond-Platz auf eine Liste entfallen die bereits erschöpft ist, würde das Mandat auf die Liste deren Bewerber an d´Hond-Listenplatz 12 steht übergehen, usw.
So, DrUmnadrochit, jetzt richtig?
Meine Herren, gehts noch komplizierter? Das gibt eine elendige Kreuz-Sucherei über die d´Hond und die Bewerberlisten..... Aber wenn es unser Gesetzgeber so will. Ich darf jetzt nur bei mir alle Einladungslisten neu schreiben..... Gott sei Dank ist es unwahrscheinlich das uns jemand wegen falscher Ladung Ärger macht.......
BTW: Sehe ich das richtig das der alte Trick zur Übergehung der 7er-Beschränkung mittlerweile dicht gemacht wurde und uns WAF damit diese wunderbare Zerfledderung der Threads mit potentiellen Halbwahrheiten in den Ursprungsthreads für die Fragesteller beschert? Falls ja:DrUmnadrochit, stell bitte sicher das der Haken bei "nur 7 Antworten" raus ist!