Ersatzmitglied Schulungsanspruch Arbeitsrecht II
Guten Morgen zusammen,
wir sind ein 7er Gremium. Zwei reguläre und unser 1. Ers.mitglied waren vor drei Monaten im Seminar Arbeitsrecht I. Nun sollen die drei ins Arbeitsrecht II. Unser GF hat uns mitgeteilt, für ein Ers.mitglied bestehe kein Anspruch dazu. Wir meinen, der besteht eben doch, da wir das Ers.m. oft in den Sitzungen gesehen haben (ca. 2 von 3 Sitzungen musste sie ran). Wie sieht das aus? Gibt es da aktuelle Rechtssprechung?
Vielen Dank schonmal. Gruß und eine schöne Woche! M.
Community-Antworten (8)
17.01.2017 um 09:41 Uhr
Das ist sicherlich eine Frage der Betrachtung. Sagt man, dass in dem Arbeitsrechtseminar so viel Grundlagenwissen vermitteln muss, dass man die Seminare in mehrere Teile teilen muss, oder wird das Grundlagenwissen im Arb1 vermittelt und Arb2 ist aufbauend.
Sicher auch eine Frage der Seminarausschreibung. Wendet euch doch mal an den Seminaranbieter.
17.01.2017 um 09:43 Uhr
Schau mal Pit hier ist es recht gut beschrieben.
Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten, ist eine „Grundausbildung“ im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich (BAG vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94 und BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). „Häufig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an mindestens einem Viertel aller Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99). Rückt ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach, so kann es erforderlich sein, dass unter Berücksichtigung für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats ein Schulungsanspruch des Ersatzmitglieds besteht (BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Das notwendige Basiswissen für Ersatzmitglieder vermitteln die Seminare „Grundlagen für Ersatzmitglieder Teil I und II“. Quelle: IFB
17.01.2017 um 10:09 Uhr
Das notwendige Basiswissen für Ersatzmitglieder vermitteln die Seminare „Grundlagen für Ersatzmitglieder Teil I und II“. Quelle: IFB<
Bei diesem Anbieter ist es vielleicht so ...... Ich weiß nicht, ob man sich mit diesem Marketing-Titel für Seminare nicht einen Bärendienst erweist. Wir definieren bei uns Grundlagenwissen weiter.
17.01.2017 um 10:24 Uhr
Hmmm Gironimo ich finde es bei einigen Chefs garnicht so schlecht :-) wie will der Chef denn argumentieren, dass ,,Grundlagen für Ersatzmitglieder" für Ersatzmitglieder nicht erforderlich sind?
17.01.2017 um 12:19 Uhr
Danke für Eure schnellen Antworten. Schwierig ist halt immer der Nachweis, dass das Seminar zu den Grundlagen gehört und dass alles "notwendig" ist für eine gute BR-Arbeit. Wir hatten einen Ausfall eines ständigen Mitgliedes und das Ers.m. ist ca. bei jeder zweiten Sitzung da gewesen... sollte ja eigentlich ausreichen. :)
Gruß M.
17.01.2017 um 13:41 Uhr
Moreno, die Erforderlichkeit ergibt sich nicht aus dem Angebot des Seminaranbieters. Auch der Kurs "Kochen für Betriebsratsvorsitzende" impliziert noch keine Erforderlichkeit.
Die Begründung sollte dem AG daher aufgrund des Titels nicht schwieriger fallen.
17.01.2017 um 16:40 Uhr
Ach Pickel hast es wieder nicht verstanden........
17.01.2017 um 18:45 Uhr
moreno willkommen im Club! :)
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