Hallo, unser Arbeitgeber hat eine nicht zustimmungspflichtige Reisekostenregelung verabschiedet. Diese enthält u.a., dass Reisekosten innerhalb eines Zeitraumes von maximal 8 Wochen abgerechnet werden müssen, ansonsten verfallen alle Ansprüche. Zu erwähnen ist hierbei, das der Mitarbeiter alle Flüge und Reisen selbst bezahlt und die Auslagen im Nachhinein erstattet bekommt. Ist die Ablehnung der Kostenübernahme rechtens oder gelten die Fristen lt. BGB