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Festlegung der Personalräte

CW
CCM Whs
Jan 2018 bearbeitet

Ist der AG berechtigt die Personalstärke an bestimmten Tagen fest zulegen?

42904

Community-Antworten (4)

B
BrauseBär

16.09.2017 um 12:11 Uhr

Wenn es hier um die Personalstärke des Betriebes und nicht um die des BR geht, ja, bestimmt doch der AG unter Beachtung des § 92 BetrVG seine Betriebspolitik selbst. Wenn sich der Bedarf in gewissen Zeiträumen ändert, ist das so und man muss damit leben lernen. Dass dann wegen Reduzierung oder Aufstockung zusätzliche Problemfelder entstehen können, ist dann ein anderes Feld, mit dem er leben muss.

H
hansimglueck

16.09.2017 um 14:32 Uhr

Das hat aber auch mit Dienstpläne und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu tun (§ 87 )

C
Challenger

17.09.2017 um 02:17 Uhr

Zitat : Festlegung der Personalräte Ist der AG berechtigt die Personalstärke an bestimmten Tagen fest zulegen?

Irgendwie verstehe ich die Frage nicht.

AM
alter Mann

17.09.2017 um 13:19 Uhr

CCM Whs:

Was erwartest Du eigentlich?

Mal abgesehen davon, dass ein "Guten Tag" ganz nett wäre: Meinst Du, wir arbeiten uns an einer völlig unzureichend gestellten Frage ab? Eine qualifizierte Antwort bekommst Du nur bei einer qualifizierten Frage! Bei Deiner Frage wäre es z.B. schön zu wissen, ob mit einer Personalreduzierung (körperliche/psychische) Gefahren für Mitarbeiter einhergehen, gesetzliche Grenzen denkbar wären, ein/welcher Tarifvertrag besteht, ...

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