Erstellt am 16.09.2017 um 10:11 Uhr von BrauseBär
Wenn es hier um die Personalstärke des Betriebes und nicht um die des BR geht, ja, bestimmt doch der AG unter Beachtung des § 92 BetrVG seine Betriebspolitik selbst.
Wenn sich der Bedarf in gewissen Zeiträumen ändert, ist das so und man muss damit leben lernen.
Dass dann wegen Reduzierung oder Aufstockung zusätzliche Problemfelder entstehen können, ist dann ein anderes Feld, mit dem er leben muss.
Erstellt am 16.09.2017 um 12:32 Uhr von hansimglueck
Das hat aber auch mit Dienstpläne und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu tun (§ 87 )
Erstellt am 17.09.2017 um 00:17 Uhr von Challenger
Zitat :
Festlegung der Personalräte
Ist der AG berechtigt die Personalstärke an bestimmten Tagen fest zulegen?
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht.
Erstellt am 17.09.2017 um 11:19 Uhr von alter Mann
CCM Whs:
Was erwartest Du eigentlich?
Mal abgesehen davon, dass ein "Guten Tag" ganz nett wäre: Meinst Du, wir arbeiten uns an einer völlig unzureichend gestellten Frage ab? Eine qualifizierte Antwort bekommst Du nur bei einer qualifizierten Frage!
Bei Deiner Frage wäre es z.B. schön zu wissen, ob mit einer Personalreduzierung (körperliche/psychische) Gefahren für Mitarbeiter einhergehen, gesetzliche Grenzen denkbar wären, ein/welcher Tarifvertrag besteht, ...