Was kann man tun, wenn Mobbing von Mitgliedern des Betriebsrates ausgeht ? Hat man eine Möglichkeit, mit Hilfe von Berufsrechtsschutz und Gewerkschaft, den Betriebsrat vor das Gericht zu bringen ? Mein Mobbingfall liegt nun schon einige Jahre zurück, aber es war einfach zu unglaublich, das ich wahrscheinlich mein Leben lang an dieses Ereignis zurückdenken werde.

Bei einer selbsternannten Vorzeigefirma im Kreis Altenkirchen, habe ich es erlebt, das ich als einziger Mann mit einem Dutzend Frauen in einem Großraumbüro saß. Dann wurde eine Arbeitskollegin von zwei Kolleginnen des Betriebsrates und dem restlichen Frauenpack auf die übelste Art und Weise hinter meinem Rücken gegen mich aufgehetzt. Und der restliche Betriebsrat ? Er schaute nur zu und fällte seine Entscheidung im weiteren Verlauf, wie könnte es auch anders sein, einstimmig zu gunsten seiner weiblichen Kolleginnen. Einige männliche Kollegen des Betriebsrates machten sich anstatt einzuschreiten, auch noch darüber lustig, das eine Arbeitskollegin auf die übelste Art und Weise gegen mich aufgehetzt wurde. Doch noch bevor ich reagieren konnte, schwenkte dann auch die Arbeitskollegin um. Aus heiterem Himmel war Sie dann plötzlich auch schon am heiraten und kein halbes Jahr später meinte das billige Dreckstück mich gar nicht mehr sehen zu können, weil Sie offensichtlich auch noch zusätzlich Schwanger war. Die Situation am Arbeitsplatz absolut unzumutbar. Ich erlitt einen Nervenzusammenbruch und musste mich auch noch als Geisteskranker Psychopat bezeichnen lassen, der sich auf der Toilette selber befriedigt.

Hätte ich rechtliche Schritte gegen die Firma einleiten können, und auf Schmerzensgeld verklagen ? Hätte ich auch den Betriebsrat vor das Strafgericht bringen können, weil er anstatt etwas zu unternehmen sich auch noch darüber lustig gemacht hat ?

Doch vor das Arbeitsgericht wollte die Firma dann scheinbar doch nicht. Also stellte der Werksleiter schnell einen befristeten Vertrag aus und die verlogene Geschäftsführerin unterschrieb ein gutes Zeugnis. Dann wurde ich fürsorglich ganz schnell beurlaubt, bevor ich noch einige Dinge in anderen Abteilungen erzählen konnte.

Ich war so fassungslos (und bin es heute noch) das ich die drei Wochenfrist verstreichen lassen habe, in der man die Möglichkeit hat, eine Klage zu erheben. Jetzt habe ich aber auch schon von Mobbingfällen gehört, wo der Arbeitgeber auch nach Jahren noch Schmerzensgeld bezahlen musste. Aber ich glaube das war ein Fall im Ausland.

Hat man bei uns in Deutschland auch die Möglichkeit etwas zu unternehmen ? Nehmen wir einmal an, ich bewerbe mich auf eine neue Stelle. Es ist ja nicht gerade unüblich, das sich neue Arbeitgeber telefonisch beim alten Arbeitgeber erkundigen. Wenn jetzt der Arbeitgeber hier irgendwelche Unwahrheiten über mich verbreitet, kann ich die Firma, in diesem Fall eine selbsternannte Vorzeigefirma im Kreis Altenkirchen, dann auch nach Jahren noch vor Gericht bringen und auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall verklagen ?