Erstellt am 04.12.2005 um 18:29 Uhr von otto
Guten Abend, Fleißige Biene,
der formelle Kündigungsschutz des § 15 KSchG knüpft an an die Mitgliedschaft im BR. Solange die Mitarbeiterin Mitglied im BR ist, genießt sie Kündigungsschutz. Ob der Arbeitgeber ihr z.B. wegen Mobbing auch als BR-Mitglied außerordentlich kündigen kann, ist eine andere Frage.
Gruß otto
Erstellt am 04.12.2005 um 21:09 Uhr von collette
Hallo Fleißige Biene, Deine Schilderung ist eindeutig kein Mobbing - und Vorsicht mit solchen Anschuldigungen, das Blatt kann sich schnell wenden wenn Deinerseits Mobbingvorwürfe vorliegen. Da du kein BR-Mitglied bist wird es wohl schneller Dir als der Kollegin an den Kragen gehen können. Grüsse - Irena
Erstellt am 05.12.2005 um 09:13 Uhr von merlin
Nur interessehalber: Wie reagiert denn den Vorgesetzte, wenn diese Kollegin ständig bei ihm auf der Matte steht? Hat das für die AN schon Folgen gehabt?
Erstellt am 05.12.2005 um 10:42 Uhr von Heike
Liebe Fleißige Biene! Collette (Irena) hat recht - Mobbing ist das nicht. Ich möchte Dir raten, gemeinsam mit den Betroffenen das Gespräch mit der "Anscheißerin" zu suchen - im Beisein des gesamten Betriebsrats! Die Dame soll doch erklären, welches Ziel sie mit den Anschuldigen erreichen will, und daß sie nicht gerade zum Betriebsfrieden beiträgt. Und wenn sie als BR-Mitglied angebliches Fehlverhalten meldet, scheint sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit nicht ernst zu nehmen! Diese "Kollegin" sollte sich schämen! Kommt sie erst zu Verstand, wenn wegen ihr eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird?? Was sagen eigentlich die anderen BR-Leute dazu? Gruß Heike
Erstellt am 07.12.2005 um 22:32 Uhr von ola!
was sagen denn die leute die sie gewählt haben dazu?