Arbeitsunfall in der 11. Arbeitsstunde - rechtliche Konsequenzen?
Hallo,
in unserem Büro kommt in letzter Zeit schon mal die Frage auf, welche rechtlichen Konsequenzen eigentlich ein Arbeitsunfall nach der maximal erlaubten Arbeitszeit von 10 Std. hat?
Randbedingungen:
- Betrieb in der IT-Branche
- die Lage der Arbeitszeit ist nicht fest fixiert
- es gibt eine Zeiterfassung
- Mehrarbeit kann jeder innerhalb eines Kontingents ohne Genehmigung machen, wenn er/sie es für nötig hält
- Der AG erwartet, dass Projekte zeitgerecht fertig werden und duldet beliebig hohe Mehrarbeit.
- Mehrarbeit-Anordnungen in schriftlicher Form gibt es nicht.
Wenn also ein MA z.B. wegen Übermüdung gegen 23 Uhr (in der 12. Arbeitsstunde) die Treppe runterstürzt, wer trägt dann welche Konsequenzen (abgesehen vom körperlichen Schaden)? Tritt die Berufsgenossenschaft in die Versicherungspflicht ein? Welche Konsequenzen kann es sonst noch geben?
Danke u. Gruss Günter
Community-Antworten (5)
18.11.2006 um 11:41 Uhr
Hi,
seltsame fragen.
Schau dir mal die §§ 22 und 23 ArbZG an. Die dürften deine Fragen klären.
Schönes Wochenende
da-grinch
20.11.2006 um 12:30 Uhr
Ramses II
Wie Computerfehler mit Lösuchung der Zeiterfassung ?
- kommt so was wirklich noch vorm Gericht durch ???
20.11.2006 um 12:47 Uhr
Ha ! Rames II
nun verstehe ich, ich ging zu erst von einem Computerfehler zum Schutze des AN´s aus !!
Nun ja, beim Ag fallen schon mal öfters die Pc´s aus ... !!
20.11.2006 um 14:52 Uhr
Worum es mir dabei geht: trägt der AN ein persönliches Risiko in dem Sinne, dass er z.B. den Versicherungsschutz verliert oder andere Dinge, weil der AG sich darauf beruft, "nichts gewusst" zu haben?
Unser Personalleiter sagt uns ziemlich lapidar, der AN trägt kein Risiko, aber da bin ich mir nicht so sicher. Der AG hat schliesslich erstmal andere Interessen.
Irgendwelche Ideen dazu?
Danke
20.11.2006 um 15:57 Uhr
Die gleiche Frage hatten wir vor 5 Jahren im BR bearbeitet. Daraufhin haben wir von der BG schriftlich mitgeteilt bekommen, dass auch bei nicht einhalten der Ruhezeiten oder längerer Arbeitszeit die Leistungen an den Versicherten erbracht werden.
Trotzdem sind Verstöße gegen das ArbZG falsch und sollten auch vom BR nicht ignoriert werden.
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