Hallo,

in unserem Büro kommt in letzter Zeit schon mal die Frage auf, welche rechtlichen Konsequenzen eigentlich ein Arbeitsunfall nach der maximal erlaubten Arbeitszeit von 10 Std. hat?

Randbedingungen:

- Betrieb in der IT-Branche
- die Lage der Arbeitszeit ist nicht fest fixiert
- es gibt eine Zeiterfassung
- Mehrarbeit kann jeder innerhalb eines Kontingents ohne Genehmigung machen, wenn er/sie es für nötig hält
- Der AG erwartet, dass Projekte zeitgerecht fertig werden und duldet beliebig hohe Mehrarbeit.
- Mehrarbeit-Anordnungen in schriftlicher Form gibt es nicht.

Wenn also ein MA z.B. wegen Übermüdung gegen 23 Uhr (in der 12. Arbeitsstunde) die Treppe runterstürzt, wer trägt dann welche Konsequenzen (abgesehen vom körperlichen Schaden)?
Tritt die Berufsgenossenschaft in die Versicherungspflicht ein?
Welche Konsequenzen kann es sonst noch geben?


Danke u. Gruss
Günter