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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfall in der 11. Arbeitsstunde - rechtliche Konsequenzen?

G
guenni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Büro kommt in letzter Zeit schon mal die Frage auf, welche rechtlichen Konsequenzen eigentlich ein Arbeitsunfall nach der maximal erlaubten Arbeitszeit von 10 Std. hat?

Randbedingungen:

  • Betrieb in der IT-Branche
  • die Lage der Arbeitszeit ist nicht fest fixiert
  • es gibt eine Zeiterfassung
  • Mehrarbeit kann jeder innerhalb eines Kontingents ohne Genehmigung machen, wenn er/sie es für nötig hält
  • Der AG erwartet, dass Projekte zeitgerecht fertig werden und duldet beliebig hohe Mehrarbeit.
  • Mehrarbeit-Anordnungen in schriftlicher Form gibt es nicht.

Wenn also ein MA z.B. wegen Übermüdung gegen 23 Uhr (in der 12. Arbeitsstunde) die Treppe runterstürzt, wer trägt dann welche Konsequenzen (abgesehen vom körperlichen Schaden)? Tritt die Berufsgenossenschaft in die Versicherungspflicht ein? Welche Konsequenzen kann es sonst noch geben?

Danke u. Gruss Günter

6.13405

Community-Antworten (5)

D
da-grinch

18.11.2006 um 11:41 Uhr

Hi,

seltsame fragen.

Schau dir mal die §§ 22 und 23 ArbZG an. Die dürften deine Fragen klären.

Schönes Wochenende

da-grinch

W
Waschbär

20.11.2006 um 12:30 Uhr

Ramses II

Wie Computerfehler mit Lösuchung der Zeiterfassung ?

  • kommt so was wirklich noch vorm Gericht durch ???
W
Waschbär

20.11.2006 um 12:47 Uhr

Ha ! Rames II

nun verstehe ich, ich ging zu erst von einem Computerfehler zum Schutze des AN´s aus !!

Nun ja, beim Ag fallen schon mal öfters die Pc´s aus ... !!

G
guenni

20.11.2006 um 14:52 Uhr

Worum es mir dabei geht: trägt der AN ein persönliches Risiko in dem Sinne, dass er z.B. den Versicherungsschutz verliert oder andere Dinge, weil der AG sich darauf beruft, "nichts gewusst" zu haben?

Unser Personalleiter sagt uns ziemlich lapidar, der AN trägt kein Risiko, aber da bin ich mir nicht so sicher. Der AG hat schliesslich erstmal andere Interessen.

Irgendwelche Ideen dazu?

Danke

F
Früher_war_alles_besser_;-)

20.11.2006 um 15:57 Uhr

Die gleiche Frage hatten wir vor 5 Jahren im BR bearbeitet. Daraufhin haben wir von der BG schriftlich mitgeteilt bekommen, dass auch bei nicht einhalten der Ruhezeiten oder längerer Arbeitszeit die Leistungen an den Versicherten erbracht werden.

Trotzdem sind Verstöße gegen das ArbZG falsch und sollten auch vom BR nicht ignoriert werden.

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