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Arbeitsunfall und Urlaub

D
dummesGesicht
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter hat heute einen Arbeitsunfall gehabt, (mit dem Fuss umgeknickt ) und gemeldet. Ist darauf auch vom D-Arzt krank für 14 Tage geschrieben worden. Dummerweise fällt das in seinen ab morgen genehmigten Urlaub. Er will trotzdem in die Berge fahren und den Urlaub wahr nehmen, da er bezahlt ist und keine Reiserücktrittsversicherung hat. Mitarbeiter hat sich im Internet belesen: das wäre kein Problem. Was würdet Ihr dem Mitarbeiter raten? Daheim bleiben oder fahren?

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Community-Antworten (4)

C
Catweazle

29.05.2016 um 13:03 Uhr

Sollte kein Problem sein wenn der Arzt grünes Licht gibt.

G
gironimo

29.05.2016 um 13:30 Uhr

wie catweazle schon schreibt: Der Arzt muss ggf. bestätigen, dass der Urlaub nicht der Genesung entgegen steht (was aber aus meiner Sicht beim Thema Urlaub in den Bergen und Fuß umgeknickt zumindest beim Arbeitgeber Zweifel aufkommen lassen könnte..... - darum umbedingt vorher zum Arzt)

T
Tulpe

30.05.2016 um 13:23 Uhr

Wichtig Hatten auch so einen Fall, Arzt gab grünes Licht aber die Kasse machte Probleme, als auch da den Urlaub melden. Sowie beim Arbeitgeber. Solange man nicht Bettlgerig Krankgeschrieben ist und es für die Genesung gut ist, gibt es keine Probleme. Außer es eindeutig ein Wanderurlaub.

P
Pjöööng

30.05.2016 um 13:24 Uhr

Zitat (gironimo): "Der Arzt muss ggf. bestätigen, dass der Urlaub nicht der Genesung entgegen steht (...) darum umbedingt vorher zum Arzt."

Der Arzt MUSS hier gar nichts bestätigen!

Er kann es auch gar nicht! Er ist ja auf die Auskunft des Patienten angewiesen, wie dieser den Urlaub zu gestalten denkt angewiesen. Ob dieser den Urlaub dann tatsächlich so getaltet, liegt nicht in der Einflusssphäre des Arztes.

Auch ein möglicherweise bestehendes Risiko wird erst dann zum Problem des Arbeitnehmers, wenn es sich tatsächlich verwirklicht. Hat sich der AN beispielsweise einen Muskelriss zugezogen, wird der Arzt dem Patienten von einer Fernreise mit dem Flieger wegen des Thromboserisikos abraten müssen. Reist der AN trotzdem und zieht sich keine Thrombose zu, dann war die Reise arbeitsrechtlich unproblematisch.

Insofern. Beratung durch den Arzt: Ja! Bestätigung vom Arzt: Unnötig!

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