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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schonarbeitsplatz nach Arbeitsunfall

R
Rijen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo@all! Folgender Fall: unser Betriebsleiter möchte für Kollegen die einen Arbeitsunfall erlitten haben, einen "Schonarbeitsplatz" einrichten. Er stellt sich das so vor, wörtlich: kann in der Verwaltung z. B. die Türen aufhalten! Hintergrund war ein Unfall (gequetscher Daumen) der Ihm nicht schwerwiegend genug war. AN war 1 Woche krankgeschrieben. Diese und solche"unnötigen Krankschreibungen" will er in Zukunft mit besagtem "Schonarbeitsplatz" vermeiden. Für einen solchen "Schonarbeitsplatz" (das Wort alleine ist schon ein Knaller) gibt es keinerlei Handhabe - klar. Was mich jetzt aber fürchterlich wurmt ist, das dieser Unhold solche Sätze überhaupt los lassen darf. Als Mensch und Vorgesetzter ist dieser nicht zu ertragen! Zu versuchen mit dem vernünftig zu sprechen = sinnlos. Er wähnt sich Gottgleich. Aber wie kann man diesem Menschen beikommen? Brief an Geschäftsleitung? Anzeige wegen groben Unfugs? Diese Bemerkung (und andere nicht sehr geistreiche) hat er bem BR gegenüber nach dem letzten Gespräch getätigt. Wir (BR) haben das schriftlich festgehalten. Danke für Tipps! Nachtrag um es ganz klar zu stellen: Mitarbeiter sollen sich nicht krank schreiben lassen(!), am besten gar nicht zum Arzt und auf besagten Schonarbeitsplatz gesetzt werden (den er einzurichten gedenkt)! So schon passiert, Mitarbeiter mit genähter Platzwunde am Kopf trotz Krankmeldung zur Arbeit gekommen auf Anraten des Betriebsleiters (er sollte an seine Zukunft denken)! Sry, da kommt mir die Galle hoch und Unhold finde ich noch sehr geschmeichelt! Sein Ärgernis dabei der "unnötige Papierkram" bei Arbeitsunfällen mit anschliessender Krankschreibung > 3 Tage. MfG

13.98005

Community-Antworten (5)

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Irngard Akzeptiert

04.10.2012 um 14:24 Uhr

Erst einmal das Thema im 74er Gespräch mit dem AG behandeln. Den AG auffordern hier zu handlen. Macht er es nicht Betriebsversammlung und dann dort dieses Thema groß behandeln. Letztlich "Entfernung Betriebssörender AN" mal angehen.

T
Tanzbär

04.10.2012 um 14:55 Uhr

... solchen "Schonarbeitsplatz" (das Wort alleine ist schon ein Knaller) Erst mal zum Verständnis, was ist an diesem Wort so schlecht?

... das dieser Unhold solche Sätze überhaupt los lassen darf ... Wieso ist er ein "Unhold"?

So richtig blicke ich hier bei diesen ganzen Vorwürfen nicht durch, auch verstehe ich die Antwort von Irngard nicht. => Entfernung Betriebssörender AN

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Irngard

04.10.2012 um 16:12 Uhr

Tanzbär

der Betriebsleiter gibt so lese ich die Frage, des öfftern solch durchaus "abwertende/ ggf ehrverletztende" Aussagen über zu Mitarbeiter von sich. Dass kann dann sehr wohl "betriebsstörend" sein. Gerade weil er ja Betriebsleiter/Vorgesetzer ist. Auch kann man dann schlussfolgern, dass er auch so handelt.

Schonarbeitsplatz" selbst ist ok und sogar gut. Aber "kann in der Verwaltung z. B. die Türen aufhalten". ist abwertend und ggf ehrverletzend

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Petrus

04.10.2012 um 17:50 Uhr

AN war 1 Woche krankgeschrieben. Diese und solche"unnötigen Krankschreibungen" will er in Zukunft mit besagtem "Schonarbeitsplatz" vermeiden.

Ob eine Krankschreibung nötig ist, entscheidet aber immer noch der Arzt - "Schonarbeitsplatz" hin oder her. Also solltet ihr den MA auf der Betriebsversammlung anraten, im Zweifelsfall immer, insbesondere aber bei Arbeitsunfällen, die Entscheidung des Arztes einzuholen. Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, kostet der Arzt bei einem Arbeitunfall nicht mal die 10€ Eintritt...

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BloodyBeginner

04.10.2012 um 22:01 Uhr

Also Schonarbeitsplätze in Verbindung mit meldepflichtigen Arbeitsplätzen kenn ich auch - aus der eigenen Firma wie aus Gesprächen auf Seminaren mit BRs anderer Firmen. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall kostet die Firma richtig Geld bei der BG. Wir halten es so, es ist legitim vom Vorgesetzten "normal und höflich" einmal zu fragen, ob der betreffende Mitarbeiter kommen und auf einem Schonarbeitsplatz arbeiten will. Allerdings ist es genauso legitim wenn der betreffende Mitarbeiter dies ablehnt.

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