Erstellt am 14.03.2013 um 10:15 Uhr von BRVLH
Hallo Juergenbayer,
schau mal hier: http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Microsites/Sicheres_Arbeiten_im_Labor/Aufgaben_des_BR_im_Arbeitsschutz_Vortrag_Fritz_Fischl.pdf
Der Betriebsrat muss die Unfallanzeige mit unterzeichnen (§ 193 Abs. 5 SGB VII)
Erstellt am 14.03.2013 um 10:29 Uhr von AlterMann
Hallo Juergenbayer,
ein BR bestätigt mit seiner Unterschrift, die Unfallanzeige zur Kenntnis genommen zu haben. Eine Bestätigung des Unfallhergangs ist damit nicht verbunden.
Erstellt am 14.03.2013 um 12:45 Uhr von Mundwerker
In der Unfallanzeige unserer BG (BG Bau) steht: "Die Angaben beruhen auf Schilderungen des - Ankreuzfelder - Versicherten / Anderen Personen."