Arbeitsunfall
aus welchen Gründen muss der Betriebsrat einen Unfallbericht nach einem Arbeitsunfall mit unterschreiben? Wie verhält es sich bei einem Arbeitsunfall ohne Zeugen?
Community-Antworten (3)
14.03.2013 um 11:15 Uhr
Hallo Juergenbayer,
schau mal hier: http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Microsites/Sicheres_Arbeiten_im_Labor/Aufgaben_des_BR_im_Arbeitsschutz_Vortrag_Fritz_Fischl.pdf
Der Betriebsrat muss die Unfallanzeige mit unterzeichnen (§ 193 Abs. 5 SGB VII)
14.03.2013 um 11:29 Uhr
Hallo Juergenbayer,
ein BR bestätigt mit seiner Unterschrift, die Unfallanzeige zur Kenntnis genommen zu haben. Eine Bestätigung des Unfallhergangs ist damit nicht verbunden.
14.03.2013 um 13:45 Uhr
In der Unfallanzeige unserer BG (BG Bau) steht: "Die Angaben beruhen auf Schilderungen des - Ankreuzfelder - Versicherten / Anderen Personen."
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