Erstellt am 15.11.2006 um 09:37 Uhr von Angi1
Hallo br-mann,
Dies sind einzelvertragliche Regelungen, wobei ich diese Formulierung für sehr schwammig halte.
Bei uns gibt es Verträge mit 10 bzw 20 Überstunden, welche durch das Gehalt abgedeckt sind.
Bei euch würde ich versuchen, vergleichbare MA zu finden und dann die durchschnittlichen Überstunden zu ermitteln.
Was darüber hinaus geht, sollte bezahlt werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.11.2006 um 09:59 Uhr von KM
Hallo,
meines Wissens gab es vor kurzem ein BAG-Urteil dazu
In dem Newsletter "Betriebsrat-online" stand:
"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zugunsten eines Arbeitnehmers. Eine Vertragsklausel, wonach Überstunden durch ein Festgehalt abgegolten sind, betrifft nur gesetzlich zulässige Mehrarbeit. Weitere, die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche übersteigende Überstunden sind von dieser Klausel nicht erfasst.
In der Konsequenz würde das sonst heißen, als dass verbotswidrig über die gesetzliche Höchstarbeitszeit geleistete Arbeitsstunden für den Arbeitgeber auch noch gratis wären. Deshalb kann der Arbeitnehmer – trotz Abgeltungsklausel – die Bezahlung derjenigen Überstunden verlangen, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschritten haben.
Auch ist der Anspruch auf Bezahlung der Überstunden nicht verfallen. Denn nach Auffassung des BAG ist eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist von weniger als 3 Monaten für die erstmalige Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche unangemessen kurz. Sie ist deshalb unwirksam und fällt ersatzlos weg (BAG, Urteil v. 28.9.2005, Az.: 5 AZR 52/05)."
Da wir in unserem Betrieb das gleiche Problem haben (teilw. 70 - 80 Stunden pro Woche) haben wir uns rechtlch beraten lassen.
In Kommentaren zum BGB §307 lässt man allgemein keine arbeitsvertragliche Klausel zu, mit der pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Hinzu kommt, das Ansprüche auf Leistungen (auch Überstunden) aus einem Arbeitsvertrag der Verjährung von 3 Jahren nach BGB §195 unterliegt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße,
KM
Erstellt am 15.11.2006 um 10:28 Uhr von rolfo 2
Mehrarbeit im angemessenen Rahmen: In der Regel wird hier arbeitsvertraglich Mehrarbeit verlangt die mit übertariflicher Bezahlung ausgeglichen sein soll.
Das geht aber nur soweit bis der übertarifliche Teil des Lohnes aufgebraucht ist. Danach entsteht wieder Anspruch.