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Frage zur Arbeitszeitregelung

H
H.Baudisch
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen

Ich wurde vor kurzen neu in den Betriebsrat gewählt und jetzt ist es wie überall. Die Kollegen kommen und erwarten sofort Lösungen für mögliche und unmögliche Probleme. Wir haben ein Problem, wo ich nirgendwo eine Erklärung finde. Unsere Belegschaft arbeitet im 3 Schicht- System. Laut Vertrag in der Nachtschicht von Montag Abend, bis Samstag früh. Auf Wunsch der Belegschaft, haben wir eine Arbeitszeitverschiebung von Sonntag, bis Freitag vorgenommen. In der letzten Woche wurde in der Nachtschicht 4 Tage gearbeitet (von Sonntag Abend bis donnerstag früh), da davon ausgegangen wurde, daß der 5. Arbeitstag (Karfreitag), als Feiertag, auch für die Kollegen der Nachtschicht gilt. Gestern wurde ihnen mitgeteilt, daß sie den Feiertag nicht bezahlt bekommen. Noch dazu wurde ihnen 8 Stunden gestrichen, da ihnen ein Arbeitstag fehlt.

Ich würde gern wissen, ob daß rechtlich in Ordnung ist.

3.18305

Community-Antworten (5)

B
birgit

20.04.2006 um 11:27 Uhr

Hallo, ja, es ist in Ordnung. sieh mal im Arbeitszeitgesetz § 9 Abs. 2 nach. Gruß Birgit

B
birgit

20.04.2006 um 11:32 Uhr

Nachtrag Wir machen es in unserer Firma genauso. Auf Wunsch der Mitarbeiter beginnt die Nachtschicht Sonntag abend um 22.00 Uhr und endet Freitag früh um 06.00 Uhr. Mit dem von Dir beschriebenen Problem musste ich mich letzte woche auch rumschlagen. Ein Feiertag beginnt erst in der Früh um 06.00 Uhr. Deshalb mussten meine Kollegen auch bis Karfreitag früh 06.00 Uhr arbeiten. Erst dann begann das Wochenende. Gilt für euch ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher? Bei uns ist es Metall. Dort steht es auch geschrieben. Gruß Birgit

H
H.Baudisch

20.04.2006 um 13:01 Uhr

Hallo Birgit

Danke für die Info. Wir sind auch im Tarifvertrag der IG Metall. Da werden die Männer ganz schön sauer sein. Naja, wenigstens ist das geklärt.

Gruß Henrik

B
birgit

20.04.2006 um 13:16 Uhr

Unsere Nachtschichtler haben aber in der KW 18 und 21 wieder den Vorteil. der 1. Mai und der 25. Mai ist ein Feiertag. Es gleicht sich irgendwie immer wieder aus. Mal sind die Einen im Vorteil, mal die Anderen. Ist halt im 3-Schichtbetrieb so. Wenn Deine Kollegen dann einen Tag mehr frei haben am 1. und am 25. Mai, werden sie wohl nicht sauer sein. Allerdings müssen sie am 25. Mai bis morgens 06.00 Uhr arbeiten. Aber dann haben sie Wochenende. Gruß Birgit

H
H.Baudisch

21.04.2006 um 09:49 Uhr

Bei uns wird ab Mai, auftragsbedingt, teilweise auf 4-Schicht System umgestellt. Damit ergibt sich eine neue Situation für einige Mitarbeiter. Rechtlich ist es kein Problem, da die meisten einen Arbeitsvertrag über das 4-Schicht System haben. Werden in den nächsten Tagen einen Jahresplan erstellen und aushängen. Damit werden sie sehen, wann sie wie arbeiten. Übrigens hat die Firma den einen Tag voll bezahlt. Ist auch mal eine nette Geste.

Gruß Henrik

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