Formulierung im Arbeitsvertrag zu Arbeitszeitregelungen - was kann der BR tun?
Noch ne Frage:
kann ich als BR gegen die formulierung im Arbeitsvertrag
'ist verpflichtet Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft auf Anweisung des Vorgesetzten zu leisten'
etwas unternehmen. Ist in den Arbeitsverträgen neu. Es wird auch nicht auf Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen hingewiesen.
Community-Antworten (4)
21.02.2006 um 11:11 Uhr
Hallo Rolli,
achte auf das Quellenrecht. Gesetze stehen über den Tarifvertrag, Tarifvertrag steht über der BV und BV steht über Arbeitsvertrag. Dann muß auch das Günstigkeitsprinzip noch beachtet werden, also wenn der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer günstiger ist, geht dieser vor der BV und so weiter.
21.02.2006 um 11:24 Uhr
Das ist aber nicht ganz korrekt, was pit47 da von sich gibt, zumindest was die Fragestellung angeht. Der Arbeitsvertrag regelt Individualrecht und der BR ist für das Kollektivrecht zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der BR auch Mitsprache bei Arbeitsverträgen, aber das denke ich, trifft auf die Frage nicht zu.
Auch wenn in Arbeitsverträgen schlechtere Bedingungen stehen, als laut Tarifvertrag oder BV vereinbart sind, hat der BR kein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsverträge.
Der BR muss dann die Einhaltung der Vereinbarungen einfordern.
21.02.2006 um 12:04 Uhr
@ pit47, stehen nicht TV`s über den Gesetzen?
21.02.2006 um 13:33 Uhr
@Werner, nur wenn sie günstiger für den Arbeitnehmer sind.
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