Erstellt am 21.02.2006 um 10:11 Uhr von pit47
Hallo Rolli,
achte auf das Quellenrecht.
Gesetze stehen über den Tarifvertrag,
Tarifvertrag steht über der BV und
BV steht über Arbeitsvertrag.
Dann muß auch das Günstigkeitsprinzip noch beachtet werden, also wenn der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer günstiger ist, geht dieser vor der BV und so weiter.
Erstellt am 21.02.2006 um 10:24 Uhr von Frank B.
Das ist aber nicht ganz korrekt, was pit47 da von sich gibt, zumindest was die Fragestellung angeht.
Der Arbeitsvertrag regelt Individualrecht und der BR ist für das Kollektivrecht zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der BR auch Mitsprache bei Arbeitsverträgen, aber das denke ich, trifft auf die Frage nicht zu.
Auch wenn in Arbeitsverträgen schlechtere Bedingungen stehen, als laut Tarifvertrag oder BV vereinbart sind, hat der BR kein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsverträge.
Der BR muss dann die Einhaltung der Vereinbarungen einfordern.
Erstellt am 21.02.2006 um 11:04 Uhr von Werner
@ pit47,
stehen nicht TV`s über den Gesetzen?
Erstellt am 21.02.2006 um 12:33 Uhr von pit47
@Werner,
nur wenn sie günstiger für den Arbeitnehmer sind.