hallöle!
ich glaube, ich werde ungerecht behandelt. unsere bisherige jav bekommt den hintern nicht hoch und bei den anstehenden wahlen wollte ich nun ebenso kanditieren (denn nur motzen kann jeder). habe mein begehr den zuständigen betriebsräten des jugend-und bildungsauschusses und den wahlvorständen der jav nun mehrfach kund getan (einem jugendvertreter sogar eine schriftliche willenserklärung überreicht) und was passiert: die damen und herren sind tagelang im bertieb unterwegs und versuchen neue kandiaten zu rekrutieren, aber mich vergessen sie schlicht und einfach. jetzt hängen die wahllisten aus und mir wird gesagt, dass es nun leider zu spät für mich sei, noch nominiert zu werden.

ich fühle mich nun um mein passives wahlrecht betrogen und will mir das nicht gefallen lassen.
meine fragen:
- kann die wahlkommision kandidaten ablehnen und wie muss dies begründet sein?
- wo ist die gesetzliche grundlage hierfür nachlesbar

danke für eure meinung

grüße