JAV-Wahl Wahlkommision weigert sich mich aufzustellen - was tun?
hallöle! ich glaube, ich werde ungerecht behandelt. unsere bisherige jav bekommt den hintern nicht hoch und bei den anstehenden wahlen wollte ich nun ebenso kanditieren (denn nur motzen kann jeder). habe mein begehr den zuständigen betriebsräten des jugend-und bildungsauschusses und den wahlvorständen der jav nun mehrfach kund getan (einem jugendvertreter sogar eine schriftliche willenserklärung überreicht) und was passiert: die damen und herren sind tagelang im bertieb unterwegs und versuchen neue kandiaten zu rekrutieren, aber mich vergessen sie schlicht und einfach. jetzt hängen die wahllisten aus und mir wird gesagt, dass es nun leider zu spät für mich sei, noch nominiert zu werden.
ich fühle mich nun um mein passives wahlrecht betrogen und will mir das nicht gefallen lassen. meine fragen:
- kann die wahlkommision kandidaten ablehnen und wie muss dies begründet sein?
- wo ist die gesetzliche grundlage hierfür nachlesbar
danke für eure meinung
grüße
Community-Antworten (5)
14.11.2006 um 22:08 Uhr
Waldi, gab es ein Wahlausschreiben, in dem darauf hingewiesen wurde, wann, wo und mit wieviel Stützunterschriften versehen, ein Wahlvorschlag gemacht werden konnte?
15.11.2006 um 00:52 Uhr
Das sind die Tricks der "Alten Hasen" um die Wunschkandidaten entsprechend zu positionieren. Du hättest selber eine Wahlvorschlagsliste einreichen können. Die hätte der Wahlvorstand annehmen und mit Datum und Uhrzeit quittieren müssen. Ich möchte die Frage von Lotte wiederholen: Gab es ein Wahlausschreiben?
15.11.2006 um 07:11 Uhr
moin moin, ne gabs nicht. die rekrutierung erfolgt erfolgt im 4-augen gespräch und ausgehangen hat nur ein hinweis auf den termin der jav-wahl.
grüße
15.11.2006 um 09:42 Uhr
Waldi, da hast Du Dich im Vorfeld leider nicht genügend schlau gemacht! Es ist NICHT Aufgabe der "Wahlkommission" KandidatInnen zu rekrutieren!
Wann ist Eure Wahl und nach welchem Wahlverfahren wird gewählt? Warst Du auf der Wählerliste aufgeführt? Wie alt bist Du und befindest Du Dich noch in der Ausbildung?
15.11.2006 um 13:38 Uhr
Wenn es wirklich kein Wahlausschreiben gab, sondern nur ein Hinweis auf den Wahltermin, wäre diese Wahl nichtig. Die Feststellung der Nichtigkeit kann von Jedermann zu jeder Zeit beim Arbeitsgericht beantragt werden.
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