Wir haben für 8 Jugendliche eine JugAzubiVertr. neu gewählt.
Das einzige Mitglied konnte mit klarer Mehrheit gewählt werden.
Leider haben die beiden Ersatzmitglieder die gleiche Stimmenzahl. Ist jetzt entspr. § 34 Wahlordnung zur Wahl des Betriebsrates anwendbar? ("Ist nur ein Betriebsratsmitglied zu wählen, so ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los?") Bezüglich der JAV-Wahl habe ich in Kommentaren leider nichts gefunden.