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BR weigert sich JAV-Wahlvorstand einzuberufen

R
RalfS
Dez 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin BR-Mitglied in einem 5er Gremium. Nach langem hin und her (die Geschäftsleitung ist natürlich gegen eine JAV) wurde heute im Gremium abgestimmt, ob ein Wahlvorstand zur Wahl einer JAV einberufen werden soll oder nicht.

An dieser Stelle kurz ein Hinweis: ich weiß, dass es gegen geltendes Recht verstößt, wenn der BR sich so verhält. Es ist unsere Pflicht die JAV ins Leben zu rufen. Darum dreht sich meine Frage auch nicht.

Meine Frage lautet: was kann ich als einzelnes BR-Mitglied dagegen machen? Der BR-Vorsitzende war einer derjenigen, der heute GEGEN die Einberufung eines Wahlvorstands gewählt hat. Auf seine Hilfe kann ich also nicht hoffen.

Nochmal: an dieser Stelle bitte nur hilfreiche Tips, wie ich weiter vorgehe. Dieses Vorgehen meines BR verurteile ich und ich weiß auch, dass dies nicht rechtens ist - solche Kommentare bringen mich also nicht weiter ;-)

Vielen Dank schon mal für eure Mühe, Ralf S.

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Community-Antworten (8)

P
Pjöööng Akzeptiert

15.11.2016 um 16:27 Uhr

Ist doch ganz einfach: Bestellung des WV durch das Arbeitsgericht...

Einfach noch zwei Mitstreiter suchen, geeignete Personen für den WV ausgucken und ansprechen und dann an zum Arbeitsgericht und einen entsprechenden Antrag stellen.

B
BRHamburg

15.11.2016 um 14:54 Uhr

Habt ihr den mögliche Kandidaten für die JAV? Ansonsten bringt auch ein Wahlvorstand wenig.

R
RalfS

15.11.2016 um 14:59 Uhr

@BRHamburg: Wir hatten eine Kandidatin. Diese hat sich aber von der GL so verunsichern lassen, dass sie nun nicht mehr weiß, ob sie das machen möchte oder lieber eine "Light-Version" nach Vorstellung der GL machen möchte - natürlich ohne Rechte einer JAV nach der Vorstellung des Gesetzes.

Jedoch haben wir zu diesem Thema bisher nur die Azubis befragt und nicht die übrigen U25er in der Firma. Ich denke, dass sich bestimmt mindestens ein Kandidat finden wird.

N
niemand

15.11.2016 um 15:06 Uhr

Ich würde dir raten, das Thema mit deiner Gewerkschaft zu bereden. §16 BetrvG

G
gironimo

15.11.2016 um 17:24 Uhr

Ich denke, der §80. 1 BetrVG lässt keinen Spielraum. Der BR kann doch nicht darüber abstimmen, ob er seinen Aufgaben nachkommt oder nicht.

C
celestro

15.11.2016 um 17:27 Uhr

"Der BR kann doch nicht darüber abstimmen, ob er seinen Aufgaben nachkommt oder nicht."

In der Theorie ... leider sieht die Realität anders aus.

R
RalfS

15.11.2016 um 17:29 Uhr

@gironimo:

wie ich Eingangs bereits geschrieben habe:

"An dieser Stelle kurz ein Hinweis: ich weiß, dass es gegen geltendes Recht verstößt, wenn der BR sich so verhält. Es ist unsere Pflicht die JAV ins Leben zu rufen. Darum dreht sich meine Frage auch nicht."

@Pjöööng: Danke für den Hinweis. Ich weiß nun, wie ich weiter vorgehen kann!

H
Hoppel

15.11.2016 um 20:40 Uhr

@ RalfS

Der Vollständigkeit halber ...

§ 16 Abs.3 BetrVG Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, kann auch der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen. Absatz 1 gilt entsprechend.

Falls es bei Euch einen GBR oder KBR sollte m.E. zunächst dieser angesprochen werden.

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