Erstellt am 26.12.2006 um 19:42 Uhr von Gevatter
Ich denke nicht, denn entscheidend ist der Wahltag und nicht der Termin zur konstituierenden Sitzung. Warst Du vor dem Wahltag noch 24, bist Du drin.
Erstellt am 26.12.2006 um 19:58 Uhr von Kölner
@Gevatter
Schade hatte ich auch mal gedacht! Wahltag zählt nicht...Amtszeitbeginn zählt!
@Schussel
Entscheidend ist tatsächlich das Datum des Beginns der Amtszeit.
Damit wird der BR (möglicherweise) einen Anfechtungsgrund haben.
Erstellt am 26.12.2006 um 20:16 Uhr von Mona-Lisa
@Gevatter,
s'gibt sogar ein Urteil!
LAG Düsseldorf 13.10.92, NZA 93, 474
Erstellt am 26.12.2006 um 20:18 Uhr von Gevatter
Hmm, § 64 Abs. 2 besagt, daß die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt. Aber es sieht so aus als hättest Du Recht Kölner, da Schussel geschrieben hat, daß die K-Sitzung noch aussteht. Daraus läßt sich ja eigentlich schließen, daß die "alte"
JAV noch im Amt ist. Sollte das so sein, wär das nicht gut. Gab es vorher keine JAV, hat der Kollege Glück gehabt.
Erstellt am 26.12.2006 um 20:21 Uhr von Heini
Selbst wenn der Amtszeitbeginn zählen würde, was ich allerdings nicht glaube, gebe es keine Begründung wegen des Alters die Wahl anzufechten.
Das Gesetz sagt eindeutig, dass jugendliche Beschäftigte bis zu ihrem
VOLLENDETEN
25. Lebensjahr wählbar sind (§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 BetrVG).
Erstellt am 26.12.2006 um 20:23 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Na das Akz. ist mir natürlich entfallen gewesen. Danke!
Aber ich hätte ja schon Spass an der Frage, was denn NZA (Nierenzelladenom?) bedeutet...
:o))
@Heini
Sie sollten auch nicht glauben, sondern wissen!
Erstellt am 26.12.2006 um 20:34 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
http://www.brainguide.com/nza-neue-zeitschrift-fuer-arbeitsrecht/companydetail,2,,,,,28739.html
ooooooooooch..... Hab ich dir jetzt den Spass verdorben?
Erstellt am 26.12.2006 um 20:37 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Wie würde jetzt Herr Heini fragen wollen: "Na haben wir wieder einen Klugscheisser gefrühstückt, Kölner?"
Hatte schon viel Spass beim Frage formulieren...
Erstellt am 26.12.2006 um 20:41 Uhr von Heini
Nicht ablenken und persönlich werden.
Wichtig ist, das Schussel eindeutig im Amt ist !!
Erstellt am 26.12.2006 um 20:48 Uhr von Kölner
@Heini
Aber er ist doch nicht im Amt, weil er nicht das passive Wahlrecht zum Zeitpunkt der Amtsübernahme mehr besitzt und nicht hätte gewählt werden können!!
Erstellt am 26.12.2006 um 20:51 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
bist immer noch nicht überzeugt?
Erstellt am 26.12.2006 um 21:05 Uhr von Gevatter
Eindeutig ist er wohl nicht im Amt. Es ist tatsächlich so, wie Kölner es beschrieben hat. Besteht eine JAV, hat Schussel es nicht geschafft. Unsicher hat mich nur der Begriff "Neuwahl" gemacht. Ist mit Neuwahl die ERSTE Wahl zur JAV gemeint, ist Schussel im Amt.
Erstellt am 26.12.2006 um 21:22 Uhr von Heini
Mann sollte darauf achten, dass das Gesetz von der Vollendung des 25. Lebensjahr spricht. Wäre Schussel nun 26 Jahre alt geworden, hätte also das 25. Lebensjahr vollendet, wären wir auf einer Wellenlänge.
Erstellt am 26.12.2006 um 21:22 Uhr von Schussel
Hallo Gevatter, natürlich meinte ich mit Neuwahl die regelmässigen Wahlen für die JaV. Wegen des Düsseldorfer Urteil haben die vom B.rat erst reagiert, auch weil der Arb.Geber Stress machte. Schade.Danke erstmal für Eure Hilfe-immerhin ist ja heute 2.Weihnachtstag.
Eins noch. Heini wenn Du das persönlich werden nennst ,dann müsstest du erstmal bei uns arbeiten!!!!!!
Erstellt am 26.12.2006 um 21:39 Uhr von Kölner
@Heini
Ich lach mich schlapp! Und das passiert Ihnen... :o)))))
Das BGB macht es möglich, speziell § 187 Abs. 2 BGB.
Wenn man geboren wird ist man bereits im ersten Lebensjahr! Ergo: Wenn man auf dem Geburstagskuchen 25 Kerzen zählen darf ist man im 26. Lebensjahr, welches wiederum mit dem Auspusten von 26 Kerzen gelöscht wird!
@Schussel
Ärgerlich finde ich stets, dass Fragesteller mitunter bereits erhaltene Antworten/Sachverhalten hinter Ihrer Stirn verborgen halten, bis sie eine Bestätigung/Widerspruch erhalten.
Erstellt am 26.12.2006 um 22:44 Uhr von Gevatter
ÄÄÄhhh Heini, das war jetzt wirklich ein Schuß ins Knie. Vielleicht sollte man den thread einfach löschen. @ Kölner, laß ein wenig Milde walten. Es ist ( noch ) Weinachten und ich gehe davon aus, daß Schussel in dieser Situation einfach auf den rettenden Strohhalm gewartet hat. Kann man doch irgendwie auch verstehen.
Erstellt am 26.12.2006 um 23:12 Uhr von Lotte
Gevatter,
Du bist wirklich ein Menschenfreund ;-)
Heini,
für Dich habe ich jetzt auch noch ein Weihnachtsgeschenk des Sokrates:
"In allen Dingen, mein Kind, gibt es nur einen Anfang für die, welche richtig ratschlagen wollen: sie müssen wissen, worüber sie Rat pflegen, oder werden notwendig das Ganze verfehlen." ;-)))