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JAV-WAHL und ANFECHTUNG der WAHL

S
Schussel
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mich in unserem Betrieb für die Neuwahl der JaV aufstellen lassen und bin gewählt worden. Der B.rat möchte nun meine Wahl gerichtlich überprüfen lassen, weil ich kurz vor der konstiturenden Sitzung 25 Jahre alt wurde und der B.rat das nicht für richtig hält. Muss ich um mein Amt als JaV fürchten?

7.062017

Community-Antworten (17)

G
Gevatter

26.12.2006 um 20:42 Uhr

Ich denke nicht, denn entscheidend ist der Wahltag und nicht der Termin zur konstituierenden Sitzung. Warst Du vor dem Wahltag noch 24, bist Du drin.

K
Kölner

26.12.2006 um 20:58 Uhr

@Gevatter Schade hatte ich auch mal gedacht! Wahltag zählt nicht...Amtszeitbeginn zählt!

@Schussel Entscheidend ist tatsächlich das Datum des Beginns der Amtszeit. Damit wird der BR (möglicherweise) einen Anfechtungsgrund haben.

M
Mona-Lisa

26.12.2006 um 21:16 Uhr

@Gevatter, s'gibt sogar ein Urteil!

LAG Düsseldorf 13.10.92, NZA 93, 474

G
Gevatter

26.12.2006 um 21:18 Uhr

Hmm, § 64 Abs. 2 besagt, daß die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt. Aber es sieht so aus als hättest Du Recht Kölner, da Schussel geschrieben hat, daß die K-Sitzung noch aussteht. Daraus läßt sich ja eigentlich schließen, daß die "alte" JAV noch im Amt ist. Sollte das so sein, wär das nicht gut. Gab es vorher keine JAV, hat der Kollege Glück gehabt.

H
Heini

26.12.2006 um 21:21 Uhr

Selbst wenn der Amtszeitbeginn zählen würde, was ich allerdings nicht glaube, gebe es keine Begründung wegen des Alters die Wahl anzufechten.

Das Gesetz sagt eindeutig, dass jugendliche Beschäftigte bis zu ihrem

VOLLENDETEN

  1. Lebensjahr wählbar sind (§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 BetrVG).
K
Kölner

26.12.2006 um 21:23 Uhr

@Mona-Lisa Na das Akz. ist mir natürlich entfallen gewesen. Danke! Aber ich hätte ja schon Spass an der Frage, was denn NZA (Nierenzelladenom?) bedeutet... :o))

@Heini Sie sollten auch nicht glauben, sondern wissen!

M
Mona-Lisa

26.12.2006 um 21:34 Uhr

@Kölner,

http://www.brainguide.com/nza-neue-zeitschrift-fuer-arbeitsrecht/companydetail,2,,,,,28739.html

ooooooooooch..... Hab ich dir jetzt den Spass verdorben?

K
Kölner

26.12.2006 um 21:37 Uhr

@Mona-Lisa Wie würde jetzt Herr Heini fragen wollen: "Na haben wir wieder einen Klugscheisser gefrühstückt, Kölner?" Hatte schon viel Spass beim Frage formulieren...

H
Heini

26.12.2006 um 21:41 Uhr

Nicht ablenken und persönlich werden.

Wichtig ist, das Schussel eindeutig im Amt ist !!

K
Kölner

26.12.2006 um 21:48 Uhr

@Heini Aber er ist doch nicht im Amt, weil er nicht das passive Wahlrecht zum Zeitpunkt der Amtsübernahme mehr besitzt und nicht hätte gewählt werden können!!

M
Mona-Lisa

26.12.2006 um 21:51 Uhr

@Heini, bist immer noch nicht überzeugt?

G
Gevatter

26.12.2006 um 22:05 Uhr

Eindeutig ist er wohl nicht im Amt. Es ist tatsächlich so, wie Kölner es beschrieben hat. Besteht eine JAV, hat Schussel es nicht geschafft. Unsicher hat mich nur der Begriff "Neuwahl" gemacht. Ist mit Neuwahl die ERSTE Wahl zur JAV gemeint, ist Schussel im Amt.

H
Heini

26.12.2006 um 22:22 Uhr

Mann sollte darauf achten, dass das Gesetz von der Vollendung des 25. Lebensjahr spricht. Wäre Schussel nun 26 Jahre alt geworden, hätte also das 25. Lebensjahr vollendet, wären wir auf einer Wellenlänge.

S
Schussel

26.12.2006 um 22:22 Uhr

Hallo Gevatter, natürlich meinte ich mit Neuwahl die regelmässigen Wahlen für die JaV. Wegen des Düsseldorfer Urteil haben die vom B.rat erst reagiert, auch weil der Arb.Geber Stress machte. Schade.Danke erstmal für Eure Hilfe-immerhin ist ja heute 2.Weihnachtstag.

Eins noch. Heini wenn Du das persönlich werden nennst ,dann müsstest du erstmal bei uns arbeiten!!!!!!

K
Kölner

26.12.2006 um 22:39 Uhr

@Heini Ich lach mich schlapp! Und das passiert Ihnen... :o)))))

Das BGB macht es möglich, speziell § 187 Abs. 2 BGB. Wenn man geboren wird ist man bereits im ersten Lebensjahr! Ergo: Wenn man auf dem Geburstagskuchen 25 Kerzen zählen darf ist man im 26. Lebensjahr, welches wiederum mit dem Auspusten von 26 Kerzen gelöscht wird!

@Schussel Ärgerlich finde ich stets, dass Fragesteller mitunter bereits erhaltene Antworten/Sachverhalten hinter Ihrer Stirn verborgen halten, bis sie eine Bestätigung/Widerspruch erhalten.

G
Gevatter

26.12.2006 um 23:44 Uhr

ÄÄÄhhh Heini, das war jetzt wirklich ein Schuß ins Knie. Vielleicht sollte man den thread einfach löschen. @ Kölner, laß ein wenig Milde walten. Es ist ( noch ) Weinachten und ich gehe davon aus, daß Schussel in dieser Situation einfach auf den rettenden Strohhalm gewartet hat. Kann man doch irgendwie auch verstehen.

L
Lotte

27.12.2006 um 00:12 Uhr

Gevatter, Du bist wirklich ein Menschenfreund ;-)

Heini, für Dich habe ich jetzt auch noch ein Weihnachtsgeschenk des Sokrates:

"In allen Dingen, mein Kind, gibt es nur einen Anfang für die, welche richtig ratschlagen wollen: sie müssen wissen, worüber sie Rat pflegen, oder werden notwendig das Ganze verfehlen." ;-)))

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