Ich habe mich in unserem Betrieb für die Neuwahl der JaV aufstellen lassen und bin gewählt worden.
Der B.rat möchte nun meine Wahl gerichtlich überprüfen lassen, weil ich kurz vor der konstiturenden Sitzung 25 Jahre alt wurde und der B.rat das nicht für richtig hält. Muss ich um mein Amt als JaV fürchten?