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Zu welchem Zeitpunkt hat der BR das Recht eine interne STA zu fordern?

M
Maja
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin als Betriebsrätin auf eine eingegangene Bewerbung hin, von der GF um Zustimmung zur Einstellung gebeten worden. Es wurde nicht in der Zeitung inseriert, die Bewerbung kam also "unverhofft". Ein Bewerbungsgespräch hat noch nicht stattgefunden. Da der Bewerber aber als ehemaliger Diplomant schon bekannt ist, wurde ihm zumindest eine Hoffnung auf die Stelle gemacht. Jetzt beginnt ja üblicherweise für den Betriebsrat die Zustimmungsfrist von 1 Woche.

Frage: Ist es jetzt für mich zu spät, von der GF eine interne Stellenausschreibung zu fordern?

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Community-Antworten (3)

T
tamirasun

26.10.2006 um 16:52 Uhr

Hey...

Also wenn ihr eine Regelung zur internen Stellenausschreibung habt, ( BV o.a.) dann ist es nicht zu spät. Ich gehe mal von unserem Betrieb aus. Wenn die Stelle nicht ausgeschrieben war und wir davon ausgehen, es könnte auch interne Bewerbungen geben, fordern wir den Arbeitgeber auf, eine Stellenausschreibung vorzunehmen.

Manchmal nützt das zwar nur bedingt etwas, da die Stellenausschreibung dann schon mal für den gewollten Bewerber geschrieben wird, aber man sollte den Internen die Chance geben, sich bewerben zu können.

Bei uns wird also die Ausschreibung auch nachgefordert...

LG

M
Maja

26.10.2006 um 17:01 Uhr

Und wenn wir keine Regelung haben?

R
rolfo2

26.10.2006 um 17:24 Uhr

Ihr müsst nur einmal per Betriebsratsbeschluss für alle zu besetzenden Stellen, bzw. Einstellungen, vom Arbeitgeber eine interne Stellenausschreibung fordern, dann ist er dazu verpflichtet. Habt ihr das noch nicht gemacht, habt ihr Pech gehabt.

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