Erstellt am 26.10.2006 um 14:52 Uhr von tamirasun
Hey...
Also wenn ihr eine Regelung zur internen Stellenausschreibung habt, ( BV o.a.) dann ist es nicht zu spät.
Ich gehe mal von unserem Betrieb aus. Wenn die Stelle nicht ausgeschrieben war und wir davon ausgehen, es könnte auch interne Bewerbungen geben, fordern wir den Arbeitgeber auf, eine Stellenausschreibung vorzunehmen.
Manchmal nützt das zwar nur bedingt etwas, da die Stellenausschreibung dann schon mal für den gewollten Bewerber geschrieben wird, aber man sollte den Internen die Chance geben, sich bewerben zu können.
Bei uns wird also die Ausschreibung auch nachgefordert...
LG
Erstellt am 26.10.2006 um 15:01 Uhr von Maja
Und wenn wir keine Regelung haben?
Erstellt am 26.10.2006 um 15:24 Uhr von rolfo2
Ihr müsst nur einmal per Betriebsratsbeschluss für alle zu besetzenden Stellen, bzw. Einstellungen, vom Arbeitgeber eine interne Stellenausschreibung
fordern, dann ist er dazu verpflichtet.
Habt ihr das noch nicht gemacht, habt ihr Pech gehabt.