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MOBBING - wie können wir der MA helfen?

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Dummdopp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nach langer Zeit mal wieder ne Frage:

Mitarbeiterin 16 jahre in der Firma,50 Jahre alt.

Der Arbeitsplatz wurde aufgelöst,und durch neue Maschinen ersetzt.MA durfte sich dann aussuchen wo sie arbeiten möchte.Da war sie 2 Monate,wurde dann wieder versetzt,weil die Anlernzeit zu lange war.Sie musste aber zwischendurch immer wieder an den alten Arbeitsplatz um da auszuhelfen. Der neue Arbeitsplatz ist sehr umfangreich. Sie kam dann in eine Abteilung zu der sie heute noch gehört,aber sobald jemand woanders gebraucht wird,muss sie dort einspringen,sie wird regelmässig hin und her geschoben.Den Vorgesetzten interessiert das alles nicht. Es ist eine Tätigkeit im stehen.Jüngere MA die den ganzen Tag sitzen,und nur eine Arbeit machen,lachen die MA aus. Jetzt soll sie auch noch ins 3schicht system einsteigen.

Die Frau ist seit einigen Wochen total fertig,weint zu hause nur noch,ist öfters krankgeschrieben.

Heute hat der Arzt sie nochmal für die Woche AU geschrieben,ihr schlaftabletten verscrieben und anti depressiva.

MA ist schon soweit das sie selbst kündigen will

Wie können wir der MA helfen??

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Community-Antworten (8)

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friedrich

24.10.2006 um 23:54 Uhr

Die Kollegin braucht dringend weitere ärztliche Hilfe!Die alleinige Verordnung von Antidepressiva ohne sonstige Therapie erscheint mir recht fragwürdig, aber ich bin kein Arzt. Wenn du es dir zutraust führe ein persönliches Gespräch in dieser Richtung mit der Kollegin, aber ganz vorsichtig und behutsam. Als BR solltet ihr das Thema Mobbing in eurem Betrieb beachten, es ist aber in dem Zusammen hang vor blindem Aktionismus zu warnen. Holt euch Informationen im Internet.

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Lotte

25.10.2006 um 00:18 Uhr

friedrich, "Holt euch Informationen im Internet."

Meinst Du nicht, es wäre eine Schulung eher angebracht?

Dummdopp, die Kollegin sollte eine offizielle Beschwerde über den BR machen und ihre Krankenkasse einschalten (SGB V § 23)

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wölfchen

25.10.2006 um 11:19 Uhr

Den Hinweis von Lotte auf eine Beschwerde an den BR finde ich gut! Aber der BR könnte auch vielleicht mal so schon mit den Verantwortlichen ins Gespräch gehen. Es ist, so wie sich das darstellt, zwar eine sehr schmerzliche Erfahrung für die Mitarbeiterin, aber deshalb gleich von mobbing zu sprechen, halte ich für verfrüht. Vielleicht steckt auch nur bloße Gedankenlosigkeit der Vorgesetzten dahinter. Der Begriff mobbing würde eine Absicht unterstellen.

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friedrich

25.10.2006 um 22:18 Uhr

@Lotte Du hast natürlich recht und meine Anmerkung war natürlich etwas platt. Ich meine nur, dass im akuten Fall der Zeitraum bis zu einer Schulung vielleicht zu lang ist

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Lotte

26.10.2006 um 00:58 Uhr

friedrich, dann würde ich mir als BR einen Sachverständigen ins Haus holen.

Aber vielleicht ist der oben beschriebene Fall ja gar kein Mobbing. Denke, man müsste mal mit dem AG sprechen und dann weitersehen.

Dummdopp, wenn die psychischen Beschwerden der Kollegin länger dauern, solltet Ihr auch die SchwbV zwecks Wiedereingliederung nach SGB IX § 84 einschalten. Eigentlich wäre dies die Aufgabe des AG...

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Dummdopp

26.10.2006 um 09:42 Uhr

Hallo,

wir werden jetzt erstmal mit dem AG sprechen,dieser muss ja aktiv werden,ansonsten werden wir die KK oder die Berufsgenossenschaft einschalten.

@Lotte Ich glaube nicht das das SGB IX § 84 hier zutreffend ist,das SBG IX betrifft nur schwerbehinderte,diese MA ist aber nicht Schwerbehindert. Ob dieser Fall Mobbing ist können wir nicht beurteilen,auch nicht mit einer Schulung,deshalb haben wir zusätzlich einen aussenstehenden eingeschaltet der in einer Institution für Mobbing arbeitet.

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Lotte

26.10.2006 um 13:10 Uhr

Dummdopp, hast Du Dir den § 84 SGB XI schon mal durchgelesen? Da geht es nämlich gerade um Prävention und nicht um Schwerbehinderung. Explizit wird darauf hingewiesen unter Abs. 2, dass es nicht nur um Schwb geht. "(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann"

Wir schalten bei Wiedereingliederung immer die SchwbV ein, da diese sich am besten damit auskennt.

B
Bernie

08.11.2006 um 20:56 Uhr

Also, zu erst solltet Ihr ein Gespräch mit dem verantwortlichen leitenden Angestellten über die Situation der Kollegin sprechen. Er wird euch sein Bild des ganzen vermitteln. Man wird aus seinem Statement erkennen, welche Ziele man hier verfolgt.

Wenn ich deine Schilderung so lese, sehe ich noch keinen Verdacht des Mobbings. Eher sehe ich Anzeichen an Überforderung. Und dem kann man doch leicht durch Schulung abhelfen ect.

Sollte sich doch der Mobbingverdacht verstärken, dann kann man entsprechende Wege dagegen einschreiten

Gruss Bernie

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