Erstellt am 24.10.2006 um 21:54 Uhr von friedrich
Die Kollegin braucht dringend weitere ärztliche Hilfe!Die alleinige Verordnung von Antidepressiva ohne sonstige Therapie erscheint mir recht fragwürdig, aber ich bin kein Arzt. Wenn du es dir zutraust führe ein persönliches Gespräch in dieser Richtung mit der Kollegin, aber ganz vorsichtig und behutsam.
Als BR solltet ihr das Thema Mobbing in eurem Betrieb beachten, es ist aber in dem Zusammen hang vor blindem Aktionismus zu warnen.
Holt euch Informationen im Internet.
Erstellt am 24.10.2006 um 22:18 Uhr von Lotte
friedrich,
"Holt euch Informationen im Internet."
Meinst Du nicht, es wäre eine Schulung eher angebracht?
Dummdopp,
die Kollegin sollte eine offizielle Beschwerde über den BR machen und ihre Krankenkasse einschalten (SGB V § 23)
Erstellt am 25.10.2006 um 09:19 Uhr von wölfchen
Den Hinweis von Lotte auf eine Beschwerde an den BR finde ich gut! Aber der BR könnte auch vielleicht mal so schon mit den Verantwortlichen ins Gespräch gehen. Es ist, so wie sich das darstellt, zwar eine sehr schmerzliche Erfahrung für die Mitarbeiterin, aber deshalb gleich von mobbing zu sprechen, halte ich für verfrüht. Vielleicht steckt auch nur bloße Gedankenlosigkeit der Vorgesetzten dahinter. Der Begriff mobbing würde eine Absicht unterstellen.
Erstellt am 25.10.2006 um 20:18 Uhr von friedrich
@Lotte
Du hast natürlich recht und meine Anmerkung war natürlich etwas platt. Ich meine nur, dass im akuten Fall der Zeitraum bis zu einer Schulung vielleicht zu lang ist
Erstellt am 25.10.2006 um 22:58 Uhr von Lotte
friedrich,
dann würde ich mir als BR einen Sachverständigen ins Haus holen.
Aber vielleicht ist der oben beschriebene Fall ja gar kein Mobbing. Denke, man müsste mal mit dem AG sprechen und dann weitersehen.
Dummdopp,
wenn die psychischen Beschwerden der Kollegin länger dauern, solltet Ihr auch die SchwbV zwecks Wiedereingliederung nach SGB IX § 84 einschalten. Eigentlich wäre dies die Aufgabe des AG...
Erstellt am 26.10.2006 um 07:42 Uhr von Dummdopp
Hallo,
wir werden jetzt erstmal mit dem AG sprechen,dieser muss ja aktiv werden,ansonsten werden wir die KK oder die Berufsgenossenschaft einschalten.
@Lotte
Ich glaube nicht das das SGB IX § 84 hier zutreffend ist,das SBG IX betrifft nur schwerbehinderte,diese MA ist aber nicht
Schwerbehindert.
Ob dieser Fall Mobbing ist können wir nicht beurteilen,auch nicht mit einer Schulung,deshalb haben wir zusätzlich einen
aussenstehenden eingeschaltet der in einer Institution für Mobbing arbeitet.
Erstellt am 26.10.2006 um 11:10 Uhr von Lotte
Dummdopp,
hast Du Dir den § 84 SGB XI schon mal durchgelesen? Da geht es nämlich gerade um Prävention und nicht um Schwerbehinderung. Explizit wird darauf hingewiesen unter Abs. 2, dass es nicht nur um Schwb geht.
"(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann"
Wir schalten bei Wiedereingliederung immer die SchwbV ein, da diese sich am besten damit auskennt.
Erstellt am 08.11.2006 um 19:56 Uhr von Bernie
Also, zu erst solltet Ihr ein Gespräch mit dem verantwortlichen leitenden Angestellten über die Situation der Kollegin sprechen. Er wird euch sein Bild des ganzen vermitteln.
Man wird aus seinem Statement erkennen, welche Ziele man hier verfolgt.
Wenn ich deine Schilderung so lese, sehe ich noch keinen Verdacht des Mobbings. Eher sehe ich Anzeichen an Überforderung. Und dem kann man doch leicht durch Schulung abhelfen ect.
Sollte sich doch der Mobbingverdacht verstärken, dann kann man entsprechende Wege dagegen einschreiten
Gruss
Bernie