Erstellt am 22.07.2015 um 12:33 Uhr von Aidan
Mobbing ist laut BAG das systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren usw.
Das sehe ich bei einer Umfrage des BRs an die MA jetzt nicht.
Deine Frage nach der Einklagbarkeit lässt mich vermuten, dass es dem BR auch lieber wäre, wenn der MA erfolgreich gekündigt werden würde? Das finde ich hochgradig bedenklich, die Aufgabe eines BRs ist es, sich FÜR die MA einzusetzen. Und zwar für alle. Auch für die, die man selbst nicht mag.
Klagen kann der MA ansonsten sowieso und das würde ich ihm auch raten (Kündigungsschutzklage). In der Regel ist das auch erfolgreich. Findet lieber eine Lösung für eure internen Probleme, ansonsten wird das für alle teuer und langwierig.
Möglicherweise sieht der MA das ja auch so und unterschreibt gegen eine Abfindung einen Aufhebungsvertrag?
Erstellt am 22.07.2015 um 12:39 Uhr von gironimo
Warum will der BR das denn erfragen?
Weil er einen "Fall" aufklären will? Die Behauptung des AG belegen oder widerlegen will?
Das ist nicht die Aufgabe des BR.
Der AG trägt in der Anhörung des BR seine Punkte vor - und der BR beschließt nach "Aktenlage". Dabei hört er den betroffenen an und erfährt so u.U. die andere Seite der Medaille. Das wird dann wohl für die Bedenken bzw. den Widerspruch reichen.
Erstellt am 22.07.2015 um 23:01 Uhr von Hoppel
@ mission
Ein BR, der sich zu einer solchen Aktion hergeben würde, gehört ...
Mit Mobbing hat eine solche Frageaktion jedoch nichts zu tun!
Aber wenn ein AG keine Kündigungsgründe hat, die einer Kündigungsschutzklage standhalten würden, wird es mit den Ergebnissen aus einer solchen Befragungsaktion mit Sicherheit nicht besser. Was soll also eine solch blödsinnige Aktion bringen?