Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Sommer 2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlunggesetz (AGG) in Kraft getreten. Diesbezüglich habe ich eine Frage. Unser Arbeitgeber hat per Hausmitteilung die Belegschaft darüber informiert, dass die Chefsekretärin der Geschäftsleitung ab sofort die zuständige Ansprechpartnerin bei Beschwerden zum AGG ist. Dies hat er ohne vorherige Information und Zustimmung des Betriebsrates beschlossen. Kein Mitarbeiter der Firma wird sich trauen, bei evtl. Problemen in Bezug auf Antidiskriminierung und Rassismus die Chefsekretärin, die zu 100 % auf Seiten der Geschäftsleitung steht, zu kontaktieren. Ist diese Einsetzung ohne Zustimmung des Betriebsrates rechtens? Was können wir als BR dagegen tun?

Würde mich sehr über Eure Rückinfos freuen!