Erstellt am 30.05.2007 um 14:48 Uhr von Kunibert
Erklärt sich durch AGG §12 eigentlich von alleine :
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
(5) 1Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. 2Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen.
Erstellt am 30.05.2007 um 14:51 Uhr von Konrad
Hallo scalar73
das Gleichbehandlungsgesetz gehört neben Arbzeitgesetz; Muterschutzgesetz u. Andere zu den aushängeplichtigen Gesetzen. In diesem Gesetz geht es um das Verbot von Benachteiligung nach 7 Kriterien.
Dass Arbeitszeiten und Löhne dazu gehören sollen, kann ich mir kaum vorstellen???