Hallo,

muß der AG das Gleichbehandlungsgesetz,das seit August 2006 EU-Recht ist,
öffentlich im Betrieb aushängen,so daß jeder AN dieses einsehen kann?
Bei einer Betriebsversammlung ging der AG kurz darauf ein, verschwieg aber
das darin auch Arbeitszeiten und Löhne mit inbegriffen sind und nicht nur Stellenausschreibungen oä.was für die AN nicht so wichtig ist.