Erstellt am 08.12.2006 um 10:07 Uhr von Konrad
Hallo Blacky!
Das neue AGG umfasst im wesentlichen folgende Punkte:
Verbot von Diskriminierungen wegen:
Rasse (z.B. schwarze Hautfarbe)
Ethnischer Herkunft (z.B. Staatsangehörigkeit, Migrantenhintergrund)
Geschlecht (= Frau und Mann)
Religion (= alle anerkannten Religionsgemeinschaften: Christentum, Judentum,
Islam usw.; umstritten: Scientology)
Weltanschauung (= umfassendes Konzept oder Bild der Beziehung zwischen
Mensch und Universum; allgemeine politische Gesinnung fällt nicht darunter!)
Behinderung (= nicht nur auf den gesetzlichen Begriff der Schwerbehinderung
beschränkt!)
Alter (= Lebensalter, d.h. erfasst Ältere und Jüngere)
Sexueller Identität (Bisexuelle, Homosexuelle)
Wichtig: Unzulässig sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen!
Dein AG handelt im Sinne des Gesetzes Punkt: Diskriminierung von Frauen korrekt.
Nun das eigenmächtige Entfernen sei dahin gestellt
Erstellt am 08.12.2006 um 12:46 Uhr von Monika
Das AGG geht bei sexueller Belästigung vom subjektiven Empfinden der beschwerdeführenden Person aus. Für Dich mögen die Poster ok sein, für andere eben nicht. Der Arbeitgeber hat richtigerweise reagiert. Natürlich hätte er die Besitzer der Poster auch auffordern können, sie selbst abzuhängen.
Weg müssen sie aber in jedem Fall.
Erstellt am 08.12.2006 um 13:47 Uhr von Doofy
Sorra....aber Eure Probleme möchte ich haben, solange er nur abhängt und nicht wissen will wers aufgehängt hat.
Zumal wenn vielleicht noch Kunden oder externe in die Räume kommen.
Hab aber auch mal von ner anderen Lösung gehört...ist aber schon her: Mitarbeiterinnen haben sich über Playboy Kalender geärgert...und einen von Playgirl danebengehängt und Anspielungen auf dasMännermaterial im Betrieb gemacht :-)
Erstellt am 08.12.2006 um 16:37 Uhr von Rudi47
Herrschaftszeiten, habt Ihr es so nötig, dass Ihr Euch Nackedeichen an die Wand hängt?