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Zuzahlung des Arbeitgebers zum Krankengeld?

L
lalay
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Der Bezug auf Krankengeld ist laut Krankenkasse auf 90% des Nettoarbeitsentgeldes begrenzt und nach unserem Tarifvertrag ist der Arbeitgebr verpfilichtet die Differenz zu 100% zuzuzahlen. Nun sagt mein Arbeitgeber daß keine Zuzahlung entstanden sei da das Nettoeinkommen geteilt durch den Bruttotagessatz der Krankenkasse identisch sei mit dem 100% Nettoverdienst.

Ist, da in dem Monat der Krankengeldzahlung der Nettoverdients niedriger ist als das eigentliche Nettoeinkommen die tarifliche Pflicht einer Zuzahlung des Arbeitgebers zum Krankengeld gegeben?

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Community-Antworten (6)

V
viktor

24.10.2006 um 10:36 Uhr

Na da muss man schon den Tarif genau lesen. Ich denke, die Gewerkschaft kann hier am Besten Auskunft geben, die hat den Vertrag doch ausgehandelt.

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lalay

24.10.2006 um 11:01 Uhr

Im Tarifvetrag steht wörtlich drin:

Arbeitnehmer mit mindestens 10jähriger Tätigkeit im selben Betrieb erhalten für einen weiteren Monat als Zuschuß zum Krankengeld die Differenz zwischen dem Krankengeld und 100% der monatlichen Nettobezüge.

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lalay

24.10.2006 um 11:43 Uhr

Eben nur andere Begriffe.

Die Krankengeldzahlung ist laut Krankenkasse auf maximal 90% des des eigentlichen Nettoeinkommens begrenzt.

Nun sagt mein Arbeitgeber daß es keine Zuzahlung gibt da das monatliche Nettoeinkommen (in Zeiten der Arbeitsfähigkeit), geteilt durch den Bruttotagessatz der Krankenkasse identisch sei mit 100% Nettoeinkommen.

Was ist dann mit den 10%

L
lalay

24.10.2006 um 12:09 Uhr

Angenommen man hat einen monatlichen Nettoverdienst von 2150 € Man wird krank und nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Innerhalb eines Monats wird für einen Zeitraum von 19 Tagen Krankengeld in Höhe von 1.173,06 € ausbezahlt. Man ist wieder arbeitsfähig und erhält und für die restlichen Tage des Monats von der Firma 881,54 €. Addiert ergibt dies 2.054,60 €. Es geht hier um die Differenz zu 2.150 €

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rolfo2

24.10.2006 um 13:36 Uhr

Was bei euch im Tarifvertrag geregelt ist gibt es in vielen TV. Die Berechnung erfolgt aber folgendermassen: Der Miotarbeiter erhält erstmal ein Bruttokrankengeld, da gehen noch Sozialversicherungsbeiträgfe ab. Das Bruttkrankengeld bezieht er für 30 Tage im Monat. Nun musst du die 30 Tage mal Bruttokrankengeld nehmen und im Vergleich zum monatlichen Nettoeinkommen setzen. Die Differenz dazu muss dein AG bezahlen. Meist bleibt da aber nichts übrig, weil wie gesagt das Bruttokrankengeld zugrunde gelegt wird und nicht das Nettokrankengeld.

L
lalay

24.10.2006 um 13:46 Uhr

Also nie über 6 Wochen krank sein, ab da fehlen einem monatlich 10%. Das ist dann genauso wie die 2% bzw. 1% Regelung der Krankenkassen für die Zuzahlung, diese rechnet sich auch vom Bruttoverdienst und ist dementsprechend hoch.

Wer krank wird oder chronisch krank ist ist der Verlierer.

Werde ja nie krank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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