Hallo,

Der Bezug auf Krankengeld ist laut Krankenkasse auf 90% des Nettoarbeitsentgeldes begrenzt und nach unserem Tarifvertrag ist der Arbeitgebr verpfilichtet die Differenz zu 100% zuzuzahlen.
Nun sagt mein Arbeitgeber daß keine Zuzahlung entstanden sei da das Nettoeinkommen geteilt durch den Bruttotagessatz der Krankenkasse identisch sei mit dem 100% Nettoverdienst.

Ist, da in dem Monat der Krankengeldzahlung der Nettoverdients niedriger ist als das eigentliche Nettoeinkommen die tarifliche Pflicht einer Zuzahlung des Arbeitgebers zum Krankengeld gegeben?