Zuzahlung des Arbeitgebers zum Krankengeld?
Hallo,
Der Bezug auf Krankengeld ist laut Krankenkasse auf 90% des Nettoarbeitsentgeldes begrenzt und nach unserem Tarifvertrag ist der Arbeitgebr verpfilichtet die Differenz zu 100% zuzuzahlen. Nun sagt mein Arbeitgeber daß keine Zuzahlung entstanden sei da das Nettoeinkommen geteilt durch den Bruttotagessatz der Krankenkasse identisch sei mit dem 100% Nettoverdienst.
Ist, da in dem Monat der Krankengeldzahlung der Nettoverdients niedriger ist als das eigentliche Nettoeinkommen die tarifliche Pflicht einer Zuzahlung des Arbeitgebers zum Krankengeld gegeben?
Community-Antworten (6)
24.10.2006 um 10:36 Uhr
Na da muss man schon den Tarif genau lesen. Ich denke, die Gewerkschaft kann hier am Besten Auskunft geben, die hat den Vertrag doch ausgehandelt.
24.10.2006 um 11:01 Uhr
Im Tarifvetrag steht wörtlich drin:
Arbeitnehmer mit mindestens 10jähriger Tätigkeit im selben Betrieb erhalten für einen weiteren Monat als Zuschuß zum Krankengeld die Differenz zwischen dem Krankengeld und 100% der monatlichen Nettobezüge.
24.10.2006 um 11:43 Uhr
Eben nur andere Begriffe.
Die Krankengeldzahlung ist laut Krankenkasse auf maximal 90% des des eigentlichen Nettoeinkommens begrenzt.
Nun sagt mein Arbeitgeber daß es keine Zuzahlung gibt da das monatliche Nettoeinkommen (in Zeiten der Arbeitsfähigkeit), geteilt durch den Bruttotagessatz der Krankenkasse identisch sei mit 100% Nettoeinkommen.
Was ist dann mit den 10%
24.10.2006 um 12:09 Uhr
Angenommen man hat einen monatlichen Nettoverdienst von 2150 € Man wird krank und nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Innerhalb eines Monats wird für einen Zeitraum von 19 Tagen Krankengeld in Höhe von 1.173,06 € ausbezahlt. Man ist wieder arbeitsfähig und erhält und für die restlichen Tage des Monats von der Firma 881,54 €. Addiert ergibt dies 2.054,60 €. Es geht hier um die Differenz zu 2.150 €
24.10.2006 um 13:36 Uhr
Was bei euch im Tarifvertrag geregelt ist gibt es in vielen TV. Die Berechnung erfolgt aber folgendermassen: Der Miotarbeiter erhält erstmal ein Bruttokrankengeld, da gehen noch Sozialversicherungsbeiträgfe ab. Das Bruttkrankengeld bezieht er für 30 Tage im Monat. Nun musst du die 30 Tage mal Bruttokrankengeld nehmen und im Vergleich zum monatlichen Nettoeinkommen setzen. Die Differenz dazu muss dein AG bezahlen. Meist bleibt da aber nichts übrig, weil wie gesagt das Bruttokrankengeld zugrunde gelegt wird und nicht das Nettokrankengeld.
24.10.2006 um 13:46 Uhr
Also nie über 6 Wochen krank sein, ab da fehlen einem monatlich 10%. Das ist dann genauso wie die 2% bzw. 1% Regelung der Krankenkassen für die Zuzahlung, diese rechnet sich auch vom Bruttoverdienst und ist dementsprechend hoch.
Wer krank wird oder chronisch krank ist ist der Verlierer.
Werde ja nie krank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verwandte Themen
Zuzahlung zur Brille
Wir arbeiten in einem Unternehmen wo die Augen zu 100% gefragt sind, kann der AG für die Zuzahlung von Brillen mit heran gezogen werden auch wenn keine Betriebsvereinbarung besteht? Wenn ja wie sollen
Krank während Probezeit - Kündigung Krankengeld oder ALG1?
Hallo liebes Forum. Wir haben hier einen verzwickten Fall. Um Hilfe wäre ich sehr dankbar! Frage zum Krankengeld! Person A hat am 1.9. einen neuen Job angefangen. Person A wurde am 2.10. kr
HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
Ich habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann. Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt. Nun zum Vorfall: Mein letzter Arbeitsv
Zuschuss des AG zum Krankengeld - Brutto oder Netto?
Laut Tarifvertrag erhält ein Beschäftigter vom Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankengeld und 100% der monatlichen Nettobezüge als Zuschuss zum Krankengeld. Im Tarifvetrag steht jedoch nicht
BR Vorsitzender Vorteil
Unser BR- Vorsitzender bekommt seit Jahren eine außertarifliche Zuzahlung von 1500 Euro. Da wir auf einen anderen TV umstellen wurde es uns bekannt. Die Summe übersteigt bei weitem das, was er dato in