Essengeldverpflichtung durch Arbeitgeber
Hallo, ich arbeite in einem sozialen Verein, der Menschen mit einer Behinderung 365 Tage im Jahr betreut. In unserer Konzeption steht geschrieben, dass wir "familienähnliches Wohnen" leben. Gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Vesper, Abendbrot) gehören also zur Tagesordnung. Unser AG verpflichtet uns zum mitessen und am Ende eines Monats für die eingenommenen Mahlzeiten aufzukommen. Im Betriebsrat diskutieren wir schon lange über diese Thematik. Kann uns der Arbeitgeber verpflichten mit zu essen? Wir würden gerne unsere Verpflegung von zu Hause mitbringen, um erhebliche Kosten zu sparen. Das Essengeld wird direkt über Einzugsermächtigung von unserem privaten Konto eingezogen. Uns geht es nicht in erster Linie über dir vorgegebenen Preise (die legt wohl das FA fest) oder über die bestehende Konzeption, sondern einzig und allein über die Verpflichtung die Mahlzeiten mit einzunehmen. Gibt es da Erfahrungswerte? Bzw kann uns jemand Informationen zu dieser Thematik liefern? Unser GF verweist uns immer an das FA... Danke und liebe Grüße Sabine
Community-Antworten (5)
11.10.2014 um 23:44 Uhr
Das muss kein AN mitmachen. Da kann der BR wirksam und sofort gegen angehen.
Sobald man dann allerdings 'versehentlich' was mitisst, hat man ein Problem.
12.10.2014 um 00:00 Uhr
Grundsätzlich gebe ich Kölner recht, Essen muss man nichts, Teilnehmen während der AZ uU schon, wenn zusätzliche Pausen gewährt werden. Das steuerrechtliche Probleme mit FA muss der AG lösen und geht nicht zu Lasten der AN.
Allerdings verliert auch eure Schützlinge nicht aus den Augen...
12.10.2014 um 09:15 Uhr
@ NirtacS
Zu Eurem Sachverhalt gibt es mehrere Urteile, eines davon wird hier erläutert:
Ihr könnt nicht frei wählen, ob ihr an dem gemeinsamen Mittagessen teilnehmt oder nicht. Damit könnte ihr euch nicht den gemeinsamen Mahlzeiten entziehen. Es liegt daher - wenn überhaupt - eine aufgedrängte Bereicherung vor, die nicht zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer und in der Folge davon zu lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn führt.
Es ist also nicht zwangsläufig so, dass Euch der AG mit Verweis auf´s Finanzamt Essengeld vom Gehalt abziehen darf/muss. Ihr solltet anwaltlichen Rat einholen und ggf. klagen.
12.10.2014 um 12:32 Uhr
Ich würde von diesem Moment zum veganen Bio-esser werden.
Denke auch, dass das zu weit in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Man kann doch niemanden zwingen, bestimmte Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.
12.10.2014 um 14:10 Uhr
Zusätzlich würde ich auch als BR auf die Ausgestaltung dieser Mahlzeit Einlfuss nehmen, was passiert wenn z.B. mal ein Allergiker bei euch anfängt?
Verwandte Themen
Essengeldverpflichtung durch Arbeitgeber
ÄlterIn der Verteilerküche unseres Krankenhauses hat der Arbeitgeber einseitig festgelegt, das die Mitarbeiter in der Küche täglich 2,65 Euro Essengeld entrichten müssen. Sie dürfen dafür Lebensmittel aus
Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?
ÄlterDarf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen? Aus den tarifrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit ergibt sich nicht nur die Pflicht zur Arbeit sondern auch das Recht auf eine ungestörte un
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: