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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Essengeldverpflichtung durch Arbeitgeber

N
NirtacS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einem sozialen Verein, der Menschen mit einer Behinderung 365 Tage im Jahr betreut. In unserer Konzeption steht geschrieben, dass wir "familienähnliches Wohnen" leben. Gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Vesper, Abendbrot) gehören also zur Tagesordnung. Unser AG verpflichtet uns zum mitessen und am Ende eines Monats für die eingenommenen Mahlzeiten aufzukommen. Im Betriebsrat diskutieren wir schon lange über diese Thematik. Kann uns der Arbeitgeber verpflichten mit zu essen? Wir würden gerne unsere Verpflegung von zu Hause mitbringen, um erhebliche Kosten zu sparen. Das Essengeld wird direkt über Einzugsermächtigung von unserem privaten Konto eingezogen. Uns geht es nicht in erster Linie über dir vorgegebenen Preise (die legt wohl das FA fest) oder über die bestehende Konzeption, sondern einzig und allein über die Verpflichtung die Mahlzeiten mit einzunehmen. Gibt es da Erfahrungswerte? Bzw kann uns jemand Informationen zu dieser Thematik liefern? Unser GF verweist uns immer an das FA... Danke und liebe Grüße Sabine

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

11.10.2014 um 23:44 Uhr

Das muss kein AN mitmachen. Da kann der BR wirksam und sofort gegen angehen.

Sobald man dann allerdings 'versehentlich' was mitisst, hat man ein Problem.

M
metallica

12.10.2014 um 00:00 Uhr

Grundsätzlich gebe ich Kölner recht, Essen muss man nichts, Teilnehmen während der AZ uU schon, wenn zusätzliche Pausen gewährt werden. Das steuerrechtliche Probleme mit FA muss der AG lösen und geht nicht zu Lasten der AN.

Allerdings verliert auch eure Schützlinge nicht aus den Augen...

H
Hoppel

12.10.2014 um 09:15 Uhr

@ NirtacS

Zu Eurem Sachverhalt gibt es mehrere Urteile, eines davon wird hier erläutert:

http://www.streifler.de/betreuer-in-kinderheimen-3a-kostenlose-mahlzeit-ist-kein-arbeitslohn--_8718.html

Ihr könnt nicht frei wählen, ob ihr an dem gemeinsamen Mittagessen teilnehmt oder nicht. Damit könnte ihr euch nicht den gemeinsamen Mahlzeiten entziehen. Es liegt daher - wenn überhaupt - eine aufgedrängte Bereicherung vor, die nicht zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer und in der Folge davon zu lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn führt.

Es ist also nicht zwangsläufig so, dass Euch der AG mit Verweis auf´s Finanzamt Essengeld vom Gehalt abziehen darf/muss. Ihr solltet anwaltlichen Rat einholen und ggf. klagen.

G
gironimo

12.10.2014 um 12:32 Uhr

Ich würde von diesem Moment zum veganen Bio-esser werden.

Denke auch, dass das zu weit in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Man kann doch niemanden zwingen, bestimmte Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

M
metallica

12.10.2014 um 14:10 Uhr

Zusätzlich würde ich auch als BR auf die Ausgestaltung dieser Mahlzeit Einlfuss nehmen, was passiert wenn z.B. mal ein Allergiker bei euch anfängt?

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