Hallo,
ich arbeite in einem sozialen Verein, der Menschen mit einer Behinderung 365 Tage im Jahr betreut. In unserer Konzeption steht geschrieben, dass wir "familienähnliches Wohnen" leben. Gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Vesper, Abendbrot) gehören also zur Tagesordnung. Unser AG verpflichtet uns zum mitessen und am Ende eines Monats für die eingenommenen Mahlzeiten aufzukommen.
Im Betriebsrat diskutieren wir schon lange über diese Thematik. Kann uns der Arbeitgeber verpflichten mit zu essen? Wir würden gerne unsere Verpflegung von zu Hause mitbringen, um erhebliche Kosten zu sparen. Das Essengeld wird direkt über Einzugsermächtigung von unserem privaten Konto eingezogen.
Uns geht es nicht in erster Linie über dir vorgegebenen Preise (die legt wohl das FA fest) oder über die bestehende Konzeption, sondern einzig und allein über die Verpflichtung die Mahlzeiten mit einzunehmen.
Gibt es da Erfahrungswerte? Bzw kann uns jemand Informationen zu dieser Thematik liefern? Unser GF verweist uns immer an das FA...
Danke und liebe Grüße
Sabine