Erstellt am 09.03.2016 um 09:15 Uhr von gironimo
Bei der Einführung des Formulars, aus denen ja Regeln zur Vergabe der Vorschüsse erkennbar werden, ist der BR in der Mitbestimmung (allgemeine Entgeltgrundsätze in Verbindung mit Personalfragebogen, §§ 87 und 94 BetrVG).
Habt Ihr denn mit dem Arbeitgeber schon einmal über das Problem gesprochen?
Letzendlich ist der Fragebogen (wenn Du die Fragen wörtlich zitiert hast) sehr fragwürdig.
Im Übrigen hilft das Formular auch nicht gegen markige Sprüche einzelner AN.
Erstellt am 09.03.2016 um 09:35 Uhr von Pjöööng
Mattes,
ich finde Eure Einstellung schon etwas spaßig: Waschmaschine defekt (und keinerlei Rücklagen haben um die Reparatur / den Neukauf zu finanzieren) ist für Euch "unverschuldet", auf ein Haustürgeschäft reinfallen oder "über die Verhältnisse leben" ist hingegen selbst verschuldet...
Ausnahmsweise muss ich hier gironimo Recht geben, es handelt sich um einen mitzubestimmenden Personalfragebogen. Als "sehr fragwürdig" empfinde ich den Fragebogen weniger, allenfalls die "warum" man in einer finanziellen Notsituation sei ist etwas bedenklich, fordert aber andererseits schon von der Formulierung her zur Kreativität auf.
Wenn jemand in einer finanziellen Notsituation ist, ist die Zusicherung, dass der Vorschuss zu keiner unvetretbaren Verschuldung führt wohl etwas zynisch, wenn auch anders gemeint.
Erstellt am 09.03.2016 um 10:17 Uhr von Mattes
"ich finde Eure Einstellung schon etwas spaßig: Waschmaschine defekt (und keinerlei Rücklagen haben um die Reparatur / den Neukauf zu finanzieren) ist für Euch "unverschuldet", auf ein Haustürgeschäft reinfallen oder "über die Verhältnisse leben" ist hingegen selbst verschuldet..."
Ich denke das ist etwas wo jeder eine andere Definition drüber hat und dies ist meine...
Aber ja auch nicht der Kern der Sache.
""Man muss versichern, das der Vorschuss zu keiner unvertretbaren Verschuldung führt.""
Ich persönlich denke eher das dies wirklich zur Absicherung des MA dienen soll, da wir leider auch MA hatten die nicht wussten das der Vorschuss am Monatsende beim Lohn fehlt °-°....
Aber ist das nicht alleine Angelegenheit des MA????
Nein wir haben noch nicht mit dem AG drüber gesprochen. Ich habe erst gestern Mittag von diesem Fragebogen erfahren.
Wenn das unter dem MBR fällt werde ich allen wohl mal eine BV vorschlagen, die das ganze regelt. Der Vorschlag einer BV klingt auch besser als " Chef wir finde die Fragen kacke"....
Auszug aus dem Bogen:
2. Bewilligungsgründe
Ich bin in einer finanziellen Notsituation ( ) ja ( ) nein, weil
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Ich bin zu unabwendbaren Ausgaben aus besonderem Anlass genötigt ( ) ja ( ) nein.
Diese können nicht aus eigenen Mitteln/Mitteln des in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Ehegatten/aus Zuwendungen Dritter finanziert werden ( ) ja ( ) nein
( ) Tilgungsverpflichtungen aus früheren Vorschüssen
( ) Es liegen Gehalts/Lohnabtretungen bzw. – Pfändungen vor.
Ich versichere, dass der Vorschuss für mich nicht zu einer unvertretbaren Verschuldung führen wird.
Erstellt am 09.03.2016 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber hier finanzielle Mittel bereitstellt, dann legt er ja sowohl die Größe des Tiopfes, als auch den Zweck mitbestimmungsfrei fest.
Insofern kann er entscheiden XYZ Euro für Darlehen an AN die sich "in einer finanziellen Notsituation befinden, weil die durch einen besonderen Anlass zu einer unabwendbaren Ausgabe genötigt sind und diese nicht aus eigenen Mitteln oder Mitteln des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder aus Zuwendungen Dritter bestreiten können" bereitzustellen.
Damit kann er sich meines Erachtens auch mitbestimmungsfrei bestätigen lassen, dass genau diese Voraussetzungen vorliegen.
Lediglich bei dem "weil _________" sehe ich Probleme. Hier würde wohl auch mitzubestimmen sein, welches denn die Kriterien sind nach denen entschieden wird.
Dem Arbeitgeber würde ich vorschlagen, die Rückzahlung expliziter zu regeln. Z.B. "Ich bin darüber belehrt worden, dass es sich hierbei um einen Vorschuss auf den Lohn handelt. Die folgende(n) Lohnzahlungen werden um den Betrag entsprechend gekürzt. Dies kann dazu führen, dass die folgende(n) Lohnzahlungen auch unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegen."
Erstellt am 09.03.2016 um 10:56 Uhr von gironimo
Naja - vielleicht fragt Ihr mal einen Juristen, was er davon hält.
In diesem Fall wohl besser, als sich auf das Rechtsempfinden von Rechtslaien zu verlassen (die wir hier ja im Forum sind).
Erstellt am 09.03.2016 um 11:07 Uhr von Mattes
Ok danke für eure Einschätzungen und Meinungen.
Es ist auf jeden Fall ein Punkt auf der nächsten Agenda
Erstellt am 09.03.2016 um 11:57 Uhr von Hartmut
Eine sehr interessante Diskussion, schade dass ich zu spät erscheine. :)
Ich halte euren AG für sehr nett, dass er so bereitwillig Vorschüsse gewährt. Andererseits, ein Formular auf dem der AN erklären muss, warum er einen Vorschuss braucht, das geht gar nicht! (Mein laienhafter Rat. In der Tat, dies sollte ein Jurist klären.)
Erstellt am 09.03.2016 um 12:23 Uhr von Mattes
Es ist nie zu spät für konstruktive Ansichten und Meinungen!!!
Natürlich werden wir das noch im Gremium besprechen aber ich weis noch nicht ob ein Jurist/Sachverständiger im Moment eine gute Entscheidung ist. Genau wie das mit dem Trinkwasser ( ein Tread von vor ein paar Tagen) kann dies dem AG dann zu viel werden und einfach sagen ne dann machen wir das nicht mehr....
Am Rande: beim Trinkwasser hat er ein Gutachten im Auftrag gegeben und möchte das jetzt auch genauer wissen.
Erstellt am 09.03.2016 um 14:10 Uhr von EightBall
Ich find auch Euer AG ist ja ganz i.O. aber er schießt mal übers Ziel hinaus oder erwartet ne Gegenleistung. Ich würd da auch nicht mit Paragrafen kommen, aber man muss schon mal mit ihm reden, was geht und was nicht, ja. Geht doch mal in ne Kneipe zusammen. :))
Erstellt am 09.03.2016 um 15:23 Uhr von paula
ihr solltet unbedingt hier auch sensibel vorgehen. Dass der AG wissen will warum jemand einen Vorschuss will, finde ich ok. Wenn der MA stattdessen zu seiner Bank gehen würde, müsste er sicher noch viel weiter die Hosen runter lassen.
Ich kenne eure Diskussion aus einem Unternehmen in der Nachbarschaft. Als da dann der BR mit dem Wort Mitbestimmung um die Ecke kam, hat es sicher der AG ganz einfach gemacht. Seitdem gibt es keine Vorschüsse mehr. Der Frust gegen der BR hat es damals bis in die Lokalpresse geschafft, da für die MA dies der Tropfen war, der das Fass zum überlaufen gebracht hat und man publikumswirksam die Auflösung des BR gefordert hat. War für den BR und die beteilige Gewerkschaft eine eher unschöne Geschichte
Erstellt am 10.03.2016 um 01:17 Uhr von Jakarta
Im Gegensatz zu Abschlägen sind Vorschüsse ja Auszahlungen von noch nicht verdientem Lohn.
Da hier die Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers (§ 614 S. 1 BGB) kurzzeitig umgekehrt wird, bekomme ich doch Bauchweh bei dem Gedanken, dieses jetzt zulasten eines AG unter ein MBR stellen zu wollen. Ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 oder gar 10 kann ich hier beim besten Willen auch nicht erkennen.
Und wenn hier ein MBR nicht besteht, wovon ich stark ausgehe, gibt es auch über den eher privatrechtlich einzuordnenden Fragebogen hierzu, auch nichts mitzubestimmen.
Was anderes wäre es, wenn hierzu eine betrieblich wirkende einheitliche Regelung getroffen werden soll. Dann wäre sie aber nicht unter dem § 87 Abs. 1. Nr. 10 BetrVG, wie Giro meint, sondern unter dem Punkt 8 einzuordnen.