Kann der Arbeitgeber innerhalb der TVÖD runterstufen?
Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter ist Teamleiter und hat zwei Leute, die an ihm berichten. Dieser Teamleiter hat nun einige Aufgaben in seinem Bereich gestrichen bekommen. Und jetzt argumentiert der Arbeitgeber, dass er nun runtergestuft wird, da er weniger Verantwortung hat.
Geht das laut TVÖD?
Die Aufgaben die gestrichen sind, sollte angeblich an seinem direkten Vorgesetzten gehen. Der Vorgesetzte hat eine Abteilung von ca 25 Mitarbeiter, worunter das oben beschrieben Team drei davon sind.
Community-Antworten (1)
07.05.2018 um 20:51 Uhr
Ich sehe da eher wenig Chancen für den AG. Er müsste schon eine Änderungskündigung wagen. Aber letztendlich muss der Kollege selbst ins Auge fassen zu klagen.
Wenn der BR zur Eingruppierung gehört wird, solltet ihr eine Zustimmungsverweigerung formulieren.
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