Erstellt am 25.10.2018 um 12:55 Uhr von paula
ist er noch nachgerückt? Wenn nein wird es mit der Arbeitsgruppe schwierig. Das Ersatzmitglied muss sich ja selber beim AG melden. Da hat der AG doch die Info. Oder was will er nun vom Gremium?
Erstellt am 25.10.2018 um 13:11 Uhr von ExBoMa
Zur 1. Frage: Ihr müsst den Kollegen einladen, wenn ein ordentliches Mitglied fehlt. Den AG müsst Ihr darüber nicht informieren. Der Kollege muss sein Vorgesetzten informieren, das er zu den Zeitpunkt BR Arbeit macht. Die Kosten muss der AG übernehmen.
Wir handhaben das bei uns so, dass Reserve Kandidaten, die gerade nicht im Haus sind (und auch feste Mitglieder), die Teilnahme absagen und laden dann den nächsten Reservekandidat ein.
Zur 2. Frage: Der Kollege ist erst dann BR Mitglied, wenn nicht alle ordentliche Mitglieder verfügbar sind. Daraus resultiert, dass er nicht Mitglied in der Arbeitsgruppe sein kann, wenn alle festen Mitglieder verfügbar sind.
Wir würden bei uns niemals ein Reservekandidaten in einer Arbeitsgruppe hineinnehmen.
Erstellt am 25.10.2018 um 19:18 Uhr von alterMann
"Wir handhaben das bei uns so, dass Reserve Kandidaten, die gerade nicht im Haus sind (und auch feste Mitglieder), die Teilnahme absagen und laden dann den nächsten Reservekandidat ein."
Ups, da seid Ihr aber schwer auf dem Holzweg! Die Kollegen sind dann nicht verhindert, also darf auch kein Nachrücker für sie geladen werden.
Erstellt am 26.10.2018 um 06:26 Uhr von ExBoMa
@alterMann:
Ich glaube nicht, dass wir da auf dem Holzweg sind. Das BR Mitglied bewertet für sich, dass es aufgrund seiner Auswärtstätigkeit (kann bei uns weltweit sein, oder im Inland, in der Regel aber mindestens 400km entfernt) nicht zur Sitzung erscheinen kann. Er sagt die Teilnahme an der Sitzung, zu der geladen wurde, ab.
Dann muss der Vorsitzende ein Ersatzmitglied laden.
Siehe auch dazu das WAF-Video:
https://www.youtube.com/watch?v=VpfAbXB7uaU