An unserem Institut werden von der Personalabteilung gegen Pfand seit weit über 10 Jahren Magnet/Chipkarten für die Essensausgabe in der Kantine ausgeteilt, die der Arbeitnehmer mit Guthaben auflädt. Bei Verwendung der Karte bei der Bezahlung reduziert sich der Essensbetrag um bis zu 1 Euro, was seit je her als "Essenszuschlag durch den Arbeitgeber" aufgefasst wurde. Mehrere Jahre war die Kantine im eigenen Haus, aber auch viele Jahre nach dem Wegzug der Kantine in ein Nachbargebäude einer benachbarten Firma blieb es bei dem Zuschlag und der Ausgabe und Verwaltung der Karten durch die Personalabteilung.

Demnächst stellt die Kantine auf ein neues Kartensystem um und in diesem Zusammenhang soll der "Zuschlag" von der Kantine nicht mehr gewährt werden. Die Formulierung verwunderte unseren BR. Bei der Nachforschung scheint es sich aber so gestaltet zu haben, das es aus "vergangenen Tagen" die Absprache gegeben habe soll, dass die Kantine - damals noch in unserem Gebäude (zu der Zeit gab es noch keinen BR) - keine Miete zahlt, dafür aber die Essen für Institutsmitarbeiter verbilligt abgibt. Die Zuschläge wurden anscheinlich nicht vom Arbeitgeber sondern von der Kantine selbst getragen. Mit dem Auszug in das Nebengebäude, wäre diese Absprache eigentlich obsolet gewesen, aber dennoch haben die Mitarbeiter auch weiterhin verbilligt kaufen können.

Frage: Wie es den Anschein macht, hat der Arbeitgeber wohl tatsächlich zu keiner Zeit selbst einen Essenszuschlag an die Mitarbeiter gezahlt. Entsprechende Kosten tauchen vermutlich nicht am Institut auf. Wie es scheint, wurden die Kosten der Essenszuschläge von der Kantine selbst übernommen. Nun wurden die Essenkarten aber vom Arbeitgeber ausgegeben und verwaltet. Darüberhinaus mit der Aussage, dass auf diesem Weg ein günstigerer Preis in der Kantine zu bekommen ist. Bis vor kurzem war allen Mitarbeiter im Grunde klar, dass es sich um eine Zulage des Arbeitgebers handeln muss. Auch wenn diese Wahrnehmung sich nun nach vielen Jahren als falsch herausstellen sollte: hat sich der Arbeitgeber damit womöglich diesen Zuschlag zu eigen gemacht? Kann hier eine Betriebliche Übung erkannt werden?