Im Rahmen der allgemeinen Sparwut soll einem Kollegen der Dienstwagen gestrichen werden.

Kollege ist seit ca. 3 Jahren im "Genuss" des Dienstwagens
Dienstwagenanspruch ins nicht im Arbeitsvertrag hinterlegt (im Gegensatz zu den sonstigen Dienstwagenfahrern)

Gilt diese inzwischen 3-jährige "Zuwendung des AGs" als "betriebliche Übung" und hat der Kollege deshalb einen Anspruch (als wäre die Regung im Arbeitsvertrag hinterlegt) ?