Dienstwagen als "betriebliche Übung"
Im Rahmen der allgemeinen Sparwut soll einem Kollegen der Dienstwagen gestrichen werden.
Kollege ist seit ca. 3 Jahren im "Genuss" des Dienstwagens Dienstwagenanspruch ins nicht im Arbeitsvertrag hinterlegt (im Gegensatz zu den sonstigen Dienstwagenfahrern)
Gilt diese inzwischen 3-jährige "Zuwendung des AGs" als "betriebliche Übung" und hat der Kollege deshalb einen Anspruch (als wäre die Regung im Arbeitsvertrag hinterlegt) ?
Community-Antworten (4)
16.03.2011 um 15:29 Uhr
darf er den Wagen privat nutzen?
16.03.2011 um 15:32 Uhr
@Paula Ja. Der Wagen wird m.E. auch ganz normal als geldwerter Vorteil (oder wie das heißt) versteuert ...
16.03.2011 um 16:01 Uhr
dann handelt es sich um einen Entgeltbestandteil den der AG nicht so einfach wegbekommt. Er kann eine Änderungskündigung versuchen aber dafür brauch er einen guten Grund. Der kann nicht lauten: ich will ein bißchen sparen
17.03.2011 um 14:57 Uhr
Ergänzend zu paula:
... einen (guten) Grund nach KSchG. Also betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt, nicht irgendeinen guten Grund.
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