Kollege ist seit ca. 3 Jahren im "Genuss" des Dienstwagens
Dienstwagenanspruch ins nicht im Arbeitsvertrag hinterlegt (im Gegensatz zu den sonstigen Dienstwagenfahrern)
Gilt diese inzwischen 3-jährige "Zuwendung des AGs" als "betriebliche Übung" und hat der Kollege deshalb einen Anspruch (als wäre die Regung im Arbeitsvertrag hinterlegt) ?
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Betriebsverfassungsrecht