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Dienstwagen als "betriebliche Übung"

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Morpheus
Nov 2016 bearbeitet

Im Rahmen der allgemeinen Sparwut soll einem Kollegen der Dienstwagen gestrichen werden.

Kollege ist seit ca. 3 Jahren im "Genuss" des Dienstwagens Dienstwagenanspruch ins nicht im Arbeitsvertrag hinterlegt (im Gegensatz zu den sonstigen Dienstwagenfahrern)

Gilt diese inzwischen 3-jährige "Zuwendung des AGs" als "betriebliche Übung" und hat der Kollege deshalb einen Anspruch (als wäre die Regung im Arbeitsvertrag hinterlegt) ?

2.50704

Community-Antworten (4)

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paula

16.03.2011 um 15:29 Uhr

darf er den Wagen privat nutzen?

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Morpheus

16.03.2011 um 15:32 Uhr

@Paula Ja. Der Wagen wird m.E. auch ganz normal als geldwerter Vorteil (oder wie das heißt) versteuert ...

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paula

16.03.2011 um 16:01 Uhr

dann handelt es sich um einen Entgeltbestandteil den der AG nicht so einfach wegbekommt. Er kann eine Änderungskündigung versuchen aber dafür brauch er einen guten Grund. Der kann nicht lauten: ich will ein bißchen sparen

R
rkoch

17.03.2011 um 14:57 Uhr

Ergänzend zu paula:

... einen (guten) Grund nach KSchG. Also betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt, nicht irgendeinen guten Grund.

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