Hallo an alle Helfer(innen)!

Ich habe da mal eine Frage zur betrieblichen Übung. Bezieht sich eine betriebliche Übung immer nur auf eine Person, also die, die 3x mal eine Sonderleistung erhalten hat, ohne davon Kenntnis zu haben, dass diese freiwillig ist, oder ist das dann eine betriebliche Übung, die auf alle Mitarbeiter angewandt werden muss, die es sonst noch betreffen würde?

Zum Hintergrund: Wir haben einen Tarifvertrag, der nachwirkt, weil er 1996 gekündigt wurde und der Arbeitgeber bis heute kein Interesse hat, einen neuen abzuschließen. In diesem Tarifvertrag ist u.a. geregelt, dass Mitarbeiter ab dem 50. Lebensjahr einen weiteren Urlaubstag erhalten. Nun gibt es bereits mehrere Mitarbeiter, die nicht mehr unter dem Tarifvertrag eingestellt wurden, sondern die einen individuellen Arbeitsvertrag erhalten haben, die über 50 sind und bei denen sich an den Tarifvertrag angelehnt wurde und der eine Urlaubstag gewährt wird. Nun ist letztes Jahr eine Mitarbeiterin ebenfalls 50 geworden und der soll nun dieser Tag nicht gewährt werden. Daher meine Frage, ob die betriebliche Übung der Personen, die den Tag erhalten, dann auch für die Person, die 50 geworden ist, angewandt werden muss.

Danke Euch für Antworten,
Kasimir