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Das BR-Ersatzmitglied - wann auf die BR-Sitzung zu laden?

D
Dackel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserer Firma das Problem,das der AG dem BR ausdrücklich verboten hat das Ersatzmitglied auf die BR-Sitzung zu laden.Lieber solle man es so einrichten,das Sitzungen so einzuberaumen seien,wenn alle ordentlichen (5) Mitglieder anwesend sind.Ich weiß selbst,das es die Pflicht ist es einzuladen.Nun meine Frage:Wie formuliere ich ein geeignetes Schreiben an den AG um ihm klar zu machen das es sich hierbei um einen Pflichtverstoß gegen das BetrVG handelt wenn wir dies nicht tun würden?

Danke für Eure Mithilfe

5.19007

Community-Antworten (7)

L
Lotte

14.10.2006 um 22:18 Uhr

Dackel,

der AG kann es Euch nicht verbieten. Gibt es ein Schreiben, in dem er sein Verbot äußert?

Eigentlich ist es schon fast lächerlich, aber wenn Ihr das unbedingt schriftlich machen wollt:

Sehr geehrter Herr Verbieter,

irritiert nehmen wir zu Kenntnis, dass sie uns auffordern, Sitzungen nur mit ordentlichen Betriebsratsmitgliedern abzuhalten. Wir weisen sie darauf hin, dass die §§ 25 und 29 des BetrVG klare Vorgaben hinsichtlich der Ladung von Ersatzmitgliedern machen an die wir uns halten werden. Die Ladung zur Sitzung wird immer dann erfolgen, wenn es notwendig ist und nicht von der Zahl der ordentlichen Mitglieder abhängen.

Mit freundlichen Grüßen Die Dackels

Aber ich würde das ja bei der monatlichen Besprechung klären und das Verbot als nichtig werten. Vielleicht solltet Ihr mal einen regelmäßigen Turnus für Eure Sitzungen beschließen

B
Biggy

15.10.2006 um 00:05 Uhr

Hallo Dackel euer AG kann euch als BR überhaupt nichts verbieten. Er ist nicht weisungesberechtigt Betriebsratsmitgliedern gegenüber. Alles was mit dem Betriebsrat und Betriebsratsarbeit zu tun hat verantwortet ihr selbst da ist euer AG ausen vor. Lasst euch nicht einschüchtern, und vor allem macht eine Fortbildung denn ihr scheint nicht mal die Grundkenntniss eines BR zu haben. Wie wollt ihr eure Arbeit richtig machen und warum soll euch euer AG ernst nehmen wenn ihr selbst nicht eure Rechte kennt. Gruß Biggy

H
Heini

15.10.2006 um 01:06 Uhr

Auf so eine Dreistigkeit des AG sollte ein kompetenter BR nicht reagieren. Der AG weiß genau, dass dieser “Befehl” nicht i. O. ist und rechnet mit dem kuschen “Seines BR”. Vielleicht könnte der BR mit einigen Beschlüssen für Seminarbesuchen antworten.

Ist ein Betriebsratsmitglied verhindert, muss ein Ersatzmitglied zur Betriebsratssitzung eingeladen werden. Wird kein Ersatzmitglied oder nicht dasjenige Mitglied eingeladen, welches auf Grund des Wahlergebnisses »dran« ist, riskiert der Betriebsrat, dass seine Beschlüsse vor dem Arbeitsgericht als unwirksam erklärt werden und damit das daraus folgende Handeln unrechtmäßig ist. Insbesondere im Konfliktfall mit dem Arbeitgeber ist die korrekte Ladung und Teilnahme von Ersatzmitgliedern an der Betriebsratssitzung unumgänglich. Es ist die Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden, das Ersatzmitglied von der erforderlichen Stellvertretung zu informieren und ggf. zur Sitzung zu laden! Unterlässt der Vors. die Einladung vorsätzlich, z.B. aufgrund des genannten Schreibens des AG,würde dies eventuell, zumindest im Wiederholungsfalle, ein Vorgehen gem.: § 23 BetrVG begründen.

L
Lotte

15.10.2006 um 01:24 Uhr

Heini, es könnte doch aber sein, dass dieser AG (vielleicht eine Neugründung, BR scheint ja auch noch nicht geschult zu sein) vom BetrVG keine Ahnung hat. Da sollte man doch erstmal das Gespräch suchen, bevor man die harte Konfrontrationslinie fährt.

H
Heini

15.10.2006 um 01:52 Uhr

Lotte, du willst mir doch nicht erzählen, dass der AG in dieser Sache keine Ahnung hat. Von den Verbänden wird der AG schon soweit informiert und mit Tricks versorgt, dass auch die naivste AG über ein Grundwissen der Betriebsratsdressur verfügen. Ob die Dressur klappt liegt eben am Rückrat des BR.

L
Lotte

15.10.2006 um 02:04 Uhr

Heini, Rückgrat kann ich auch im Gespräch beweisen und ich finde im vertrauensvollem Miteinander fährt man immer besser, wenn man dem Gegenüber nicht gleich das Schlechteste unterstellt.

H
Heini

15.10.2006 um 02:18 Uhr

Lotte, genau das ist der Punkt. Warum geht der AG nicht zum BR und spricht mit im Vertrauensvoll, den Miteinander fährt man besser. Aber was passiert im Rahmen der Guten und verständnisvollen Zusammenarbeit? Der BR erhält ein Schreiben des AG in dem ausdrücklich verboten wird das entsprechende Ersatzmitglied zu laden. Das ist eine Frechheit und ein schöner Vertrauensbeweis des AG.

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