Erstellt am 17.10.2018 um 15:57 Uhr von celestro
Ich wüßte nicht, wieso der BR hier nicht seine eigene Art und Weise der Behandlung einsetzen dürfte. Im § 85 BetrVG ist keine Rede von einer Antwort an den AN.
P.S. In der Kommentierung des Fitting findet sich, daß der AG den AN zu informieren hat. ;-)))
Erstellt am 17.10.2018 um 16:27 Uhr von kratzbürste
Wenn es eine Beschwerde nach § 85 BetrVG ist, muss sich der AG doch erst einmal mit euch zusammen setzen.
Wenn eine Problemlösung gefunden wurde, muss der Arbeitgeber sie umsetzen und sowohl BR als auch AN informieren. Von schriftlich steht nirgends etwas.
Im übrigen, wenn ich als BR dazu beigetragen habe, dass ein Missstand beseitigt wurde, würde ich mit dem Kollegen reden.