Muss der AG auf Beschwerden schriftlich antworten?
Liebe Kolleg*innen, eine Beschwerde ist beim BR eingegangen und wurde als berechtigt erachtet. Der AG hat dem BR schriftlich geantwortet, weigert sich aber, diese Antwort dem Beschwerdeführer zu geben. Stattdessen will er nur ein Gespräch führen. Frage: muss der AG eine schriftliche Antwort verfassen? Danke Euch!
Community-Antworten (2)
17.10.2018 um 17:57 Uhr
Ich wüßte nicht, wieso der BR hier nicht seine eigene Art und Weise der Behandlung einsetzen dürfte. Im § 85 BetrVG ist keine Rede von einer Antwort an den AN.
P.S. In der Kommentierung des Fitting findet sich, daß der AG den AN zu informieren hat. ;-)))
17.10.2018 um 18:27 Uhr
Wenn es eine Beschwerde nach § 85 BetrVG ist, muss sich der AG doch erst einmal mit euch zusammen setzen.
Wenn eine Problemlösung gefunden wurde, muss der Arbeitgeber sie umsetzen und sowohl BR als auch AN informieren. Von schriftlich steht nirgends etwas.
Im übrigen, wenn ich als BR dazu beigetragen habe, dass ein Missstand beseitigt wurde, würde ich mit dem Kollegen reden.
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