Liebe Kolleg*innen, eine Beschwerde ist beim BR eingegangen und wurde als berechtigt erachtet. Der AG hat dem BR schriftlich geantwortet, weigert sich aber, diese Antwort dem Beschwerdeführer zu geben. Stattdessen will er nur ein Gespräch führen. Frage: muss der AG eine schriftliche Antwort verfassen? Danke Euch!