W.A.F. LogoSeminare

Recht auf schriftliche Antwort?

I
imebro
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

ich arbeite als 1-köpfiger Betriebsrat. Auf meine Schreiben an den Vorstand erhalte ich meist keine schriftlichen Antworten. Ich werde höchstens in die Vorstandssitzung gerufen und das Thema wird dort besprochen. Somit habe ich aber nie "etwas in der Hand", womit ich ggf. auch mal meine Tätigkeit konkret nachweisen könnte.

Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Antwort auf meine offiziellen Schreiben an den Vorstand?

Danke und Gruss, Ingo

4.93002

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

25.02.2009 um 17:32 Uhr

meines Erachtens schon, aber wenn die nicht wollen.....

Mach eben ein Protokoll der Besprechung, und schicke es denen zur Kenntnis. Wenn Du Glück hast, dann kommentieren sie das.

I
imebro

26.02.2009 um 10:37 Uhr

Danke für die Antwort!

Allerdings... worauf beruht das (eventuelle) Recht auf eine schriftliche Antwort? Kann mir jemand einen Paragrafen o.ä. nennen, worauf ich mich berufen kann, wenn ich eine schriftliche Antwort möchte und nicht nur ein Gespräch "zwischen Tür und Angel"?

Danke & Gruss Ingo

Ihre Antwort