Guten Tag,

ich hatte vor 2 Tagen die Frage schon einmal gestellt - aber nur eine Antwort erhalten, die mir nicht weiterhalf.

Daher nochmal meine Bitte um Antwort auf folgende Frage:

Ich arbeite als 1-köpfiger Betriebsrat.
Auf meine Schreiben an den Vorstand erhalte ich meist keine schriftlichen Antworten.
Ich werde höchstens in die Vorstandssitzung gerufen und das Thema wird dort besprochen.
Somit habe ich aber nie "etwas in der Hand", womit ich ggf. auch mal meine Tätigkeit konkret nachweisen könnte.

Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Antwort auf meine offiziellen Schreiben an den Vorstand?
Wenn ja --> worauf kann ich mich berufen (gibt es entspr. Paragraphen?)

Vielen Dank!
Ingo