Erstellt am 27.02.2009 um 09:06 Uhr von DonJohnson
Ein Recht auf schriftliche Antwort hast du nicht. Ich fand die Antwort vor ein paar Tagen an dich aber gar nciht so schlecht - die mit dem Protokoll.
Solltest du also wieder einen Brief schreiben und nur mündlcihe Antwort bekommen, schreibe wieder einen mit deiner Stellungnahme dazu. Dann hast du auch selber wieder was in der Hand. Irgendwann werden sie es lernen. "Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen"
Aber mal was anderes - zu was für einer Vorstandssitzung wirst du gerufen und warum? Vorstand hört sich immer so nach großem Betrieb an, da wundert mich dann die Gremiumsstärke!
Wem möchtest du deine Tätigkeit konkret nachweisen?
Erstellt am 27.02.2009 um 09:18 Uhr von imebro
Hallo und danke für die Antwort.
Wir sind eine kleine Stiftung mit 17 Mitarbeiter-/innen.
Der Vorstand besteht aus 2 Personen.
Meiner Meinung nach ist es auch kein besserer Nachweis, wenn ich nach dem mündlichen Gespräch auf mein Schreiben hin, dann wiederum eine Stellungnahme dazu schreibe. Der Vorstand wird auch diese Stellungnahme nicht schriftlich beantworten und er wird diese Stellungnahme garantiert auch nicht unterschreiben und wieder an mich zurück geben.
Ich hätte also keine Möglichkeit, den Mitarbeiter-/innen mal nachzuweisen, was genau ich unternommen habe... bzw. ich könnte nur jeweils meine Schreiben vorweisen - nie aber eine Antwort des Vorstandes. Im "Notfall" hätte ich daher auch schlechte Chancen, wenn es mal zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Daher dachte ich, dass es doch irgend eine gesetzliche Regelung geben muss, wonach ich eine schriftliche Antwort verlangen kann.
Danke & Gruss,
Ingo
Erstellt am 27.02.2009 um 09:29 Uhr von Immie
@imebro
Das sehe ich aber anders. Da hat Don Johnson völlig Recht.
Wenn du ein Gesprächsprotokoll anfertigst und die sich nicht mehr dazu äussern,
ist das ganze doch safe. Vielleicht bekommst du sie ja dazu den Empfang zu bestätigen.
Nimm das Protokoll, formuliere eine Empfangsbestätigung, und lass sie dir gegenzeichnen wenn du das Protokoll bei deinem Vorstand vorbeibringst. Wenn sie das auch nicht wollen, erkläre die Problematik auf der nächsten Betriebsversammlung.
Erstellt am 27.02.2009 um 09:33 Uhr von DonJohnson
Na, das sehe ich aber etwas anders!
Wenn du immer Briefe vorlegen kannst, ist das erst mal dokumentiert. Wenn die sich ihrer Seits nciht schriftlich äußern, ist die Nachweispflicht erst einmal auf ihrer Seite! Darum hättest du im Notfall durchaus gute Chancen. Möglcih wöre auch Emailverkehr. Dann ist es belegt, dass du es verschickt hast - es gibt also mehrere Wege. Nur solltest du diese auch gehen. Wie gesagt - DU hast dann was in der Hand und kannst drauf verweisen, dass sie warum auch immer ncihts schriftliches geben wollten usw. Damit erzielt man auch einen Lerneffekt...
Gruß
DJ
Erstellt am 27.02.2009 um 09:52 Uhr von Arbeitssicherheit
ein Recht auf Antwort hst Du nicht. Vielleicht solltest anders Du deine Frage anders Definieren:
1. Um was geht’s es den in dem Schreiben?
2. Werden hier, Gesetze oder Richtlinien, Normen der BG/Unfallkassen missachtet dann hast Du natürlich Möglichkeiten auf einer Antwort.
Gruß HG
Erstellt am 27.02.2009 um 10:01 Uhr von imebro
Danke für die vielen Antworten.
Werde mir zukünftig jedes Schreiben per Eingangsstempel vom Sekretariat abzeichnen lassen und erst dann die Kopie für meine Unterlagen ziehen. Somit habe ich einen Nachweis für die Abgabe an den Vorstand.
Gesprächsprotokoll abzeichnen lassen... sehe ich schwierig. Wird der Vorstand wahrscheinlich nicht machen...
Werde aber ggf. per Email darüber informieren, dass ich ein Gesprächsprotokoll abgegeben habe, um auch das dokumentieren zu können.
Mal sehen, was passiert :-)
Gruss
I.