Erstellt am 05.11.2008 um 13:16 Uhr von BR-Hexe
Hallo Mittwoch051108
Beschwerden von Mitarbeitern sind an keine Form gebunden.
Man sollte mit den Mitarbeitern bei Beschwerden schon vorher abklären, ob sie sich beim BR "nur ausweinen" wollen, oder ob der BR auch konkret was unternehmen soll, denn dann kommt ein BR in der Regel nicht drumherum auch den oder die Beteiligten beim Namen zu nennen.
Erstellt am 05.11.2008 um 13:31 Uhr von metaljack
Also die Idee ist schonmal gut,nur glaube ich das MA (aus meiner Erfahrung als BRM)kaum etwas Schriftliches geben werden.Ich habe schon selbst vor dem Chef mit einem MA gesessen und mein Kollege ist umgefallen wie ein nasser Sack.
Aber du sprichst ja von Mitarbeitern.Meinst du da etwa eine art Unterschriften-Sammlung?Das wäre natürlich noch besser da der Rückhalt deiner Kollegen euch sicher wäre.
Gesetzlich glaube ich kaum das es da was gibt,bin aber selbst erst seit einem halben Jahr im BR.
Erstellt am 05.11.2008 um 15:53 Uhr von wölfchen
. . . im Fitting Kommentar zum BetrVG § 85 steht unter der RN 3 ganz fettgedruckt, dass die Beschwerde an keine Form gebunden ist. Wir machen von solchen Gesprächen stets eine Gesprächsnotiz auf einem vorgedruckten Formular des Kellner- Verlages, auf dem auch gleich eine Spalte für die Abarbeitung vorgesehen ist. Damit ist man immerhin sicherer, als nur mit einem mündlichen Vortrag. Bei Kleinigkeiten genügt das. Wenn es um schwerwiegende Dinge geht, soll der MA eh vom Gremium oder einem Ausschuss gehört werden und da gibts dann nix mit abstreiten. Allerdings geben wir auch allen Beschwerdeführern immer das entsprechende feedback über unsere Aktionen in seiner Sache und haben dabei auch schon erlebt, dass manchen die Sache zu heikel wurde und sie einen Rückzieher gemacht haben. Das muss man dann auch respektieren, wenn es nicht um Rechtsverletzungen geht.